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Justiz

Für die Richter passt die Flüchtlingsunterkunft ins Letzacher

Vor Verwaltungsgericht blitzen fünf Anwohner ab, die gegen den Bau der Flüchtlingsunterkunft in Fällanden rekurriert hatten. Doch das Urteil ist wohl Makulatur.

Die Bauvisiere im Gebiet Letzacher in Fällanden sind abgebaut. Die Flüchtlingsunterkunft soll an einem anderen Ort gebaut werden.

Foto: Thomas Bacher

Für die Richter passt die Flüchtlingsunterkunft ins Letzacher

Widerstand in Fällanden

Obwohl die Pläne für eine Asylunterkunft im Letzacher beerdigt wurden, publizierte das Verwaltungsgericht dazu noch ein Urteil. Fünf Fällander Anwohner haben gegen den Bau gekämpft – und verloren. Wenn auch nur auf dem Instanzenweg.

Die Flüchtlingsunterkunft im Gebiet Letzacher in Fällanden ist Geschichte. Der Gemeinderat hat im Juli entschieden, dass die provisorische Unterkunft in Siedlungsnähe politisch chancenlos ist und plant nun, die Bauten neben der Kläranlage zu errichten.

Trotz diesem Entscheid ist jetzt noch ein Gerichtsurteil zum Standort im Letzacher veröffentlicht worden. Im Urteil hat das Verwaltungsgericht eine Beschwerde von fünf Anwohnern abgewiesen. Die Fällander Gruppe war zuvor schon vor Baurekursgericht abgeblitzt.

Die Rekurrenten hatten unter anderem moniert, dass völlig ortsuntypische Materialien für den Bau geplant seien. So stünden etwa das projektierte Schraubenfundament oder die Dachgestaltung mit den Wärmepumpen in störendem Widerspruch zur Umgebung. Das angrenzende Quartier mit einheitlichen Wohngebäuden werde nicht beachtet.

Anwohner bleiben auf Gerichtskosten sitzen

Dies sahen die Richter anders und stützten damit das Urteil des Baurekursgerichts. Das Gebiet Letzacher mit grösserer Strasse, Wiese, Friedhof, Gewerbegebiet, Kiesparkplatz, altem Garagengebäude sowie Mehrfamilienhäusern sei heterogen gestaltet.

Gemäss dem Verwaltungsgericht widerspricht die geplante Containerunterkunft diesem Gefüge nicht. Und auch wenn die Wärmepumpen als Dachaufbauten untypisch seien, seien auch sie kein störendes Element in einer nicht besonders empfindlichen Umgebung.

Die fünf Anwohner wollten ausserdem ein Klimagerät wegen des Lärms an einen anderen Standort in der Containersiedlung verlegen lassen. Dazu schrieben die Richter: «Es ist nicht ersichtlich, inwiefern ein anderer Standort in Sachen Lärm für die Rekurrierenden vorteilhafter sein soll.»  

Die Gerichtskosten in Höhe von rund 3200 Franken müssen die Anwohner übernehmen. Das Urteil kann allerdings noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Da nun aber die Flüchtlingsunterkunft im Letzacher aktuell sowieso vom Tisch ist, ist ein Weiterzug mehr als fraglich.

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