Oberländer Anwältin bestraft, weil sie mit ihrem Sohn nach Lugano reiste
KESB-Anordnung missachtet
Auch Anwältinnen und Anwälte brechen zuweilen das Gesetz. So, wie eine Juristin aus dem Oberland, die nun verurteilt wurde, weil sie Kinderschutzmassnahmen missachtete.
Eine ausländische Anwältin, die im Zürcher Oberland wohnt, liegt mit Behörden im Streit. Weshalb genau, das geht aus einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl nicht hervor; klar scheint aber, dass dabei ihr Kind im Mittelpunkt steht.
Und eben diesen Buben im Primarschulalter hätte die Mutter an einem Sonntag im vergangenen Sommer in eine Betreuungsstätte in Zürich bringen sollen. Das tat sie jedoch nicht, «sondern reiste stattdessen mit ihm nach Lugano», wie es im Strafbefehl heisst. Der Aufenthalt im Tessin dauerte aber nicht lange: Drei Tage nach ihrer Ankunft wurde die Frau verhaftet.
