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Justiz

Oberländer Anwältin bestraft, weil sie mit ihrem Sohn nach Lugano reiste

Als es um ihren eigenen Sohn ging, hielt sich eine Anwältin aus dem Oberland nicht mehr ans Gesetz. Dafür wurde sie jetzt bestraft.

Diese Reise ins Tessin kam die Juristin teuer zu stehen.

Foto: Pixabay

Oberländer Anwältin bestraft, weil sie mit ihrem Sohn nach Lugano reiste

KESB-Anordnung missachtet

Auch Anwältinnen und Anwälte brechen zuweilen das Gesetz. So, wie eine Juristin aus dem Oberland, die nun verurteilt wurde, weil sie Kinderschutzmassnahmen missachtete.

Eine ausländische Anwältin, die im Zürcher Oberland wohnt, liegt mit Behörden im Streit. Weshalb genau, das geht aus einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl nicht hervor; klar scheint aber, dass dabei ihr Kind im Mittelpunkt steht.

Und eben diesen Buben im Primarschulalter hätte die Mutter an einem Sonntag im vergangenen Sommer in eine Betreuungsstätte in Zürich bringen sollen. Das tat sie jedoch nicht, «sondern reiste stattdessen mit ihm nach Lugano», wie es im Strafbefehl heisst. Der Aufenthalt im Tessin dauerte aber nicht lange: Drei Tage nach ihrer Ankunft wurde die Frau verhaftet.

KESB-Anordnung missachtet

Denn die Reise in den Süden war illegal. Dies, weil der Frau durch die zuständige Oberländer Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) «im Rahmen einer vorsorglichen Massnahme» das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht über ihren Sohn entzogen worden war.

Das heisst, sie hätte den Buben, der an jenem Sonntag lediglich zu Besuch bei ihr sein durfte, zu einer im Voraus festgelegten Zeit nach Zürich bringen müssen.

Im Weiteren gab es nebst der KESB-Massnahme noch eine Verfügung des Zürcher Obergerichts. In diesem Dokument wurde der Mutter unter Strafandrohung verboten, den Buben aus dem Gebiet des Kantons Zürich wegzubringen.

Kosten von über 5000 Franken

Die Missachtung dieser Vorgaben brachte der heute 38-Jährigen nicht nur zwei Tage hinter Gittern ein, sondern nun auch noch eine Verurteilung wegen Entziehens von Minderjährigen und Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen. Die Anwältin erhielt eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 180 Franken.

Zudem muss sie eine Busse von 500 Franken bezahlen. Dazu kommen 800 Franken Verfahrenskosten und 4200 Franken Kosten für Überwachungsmassnahmen im Rahmen der Ermittlungen zu dem Fall. Die kurze «Flucht» mit ihrem Sohn ins Tessin kommt die Juristin damit auf insgesamt 5500 Franken zu stehen – Reisekosten noch nicht eingerechnet.

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