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Handel mit gefälschten Air Pods wurde zum schlechten Geschäft

Ein junger Zürcher Oberländer ist bestraft worden, weil er Kopfhörer verkaufte, die Apple-Produkten täuschend ähnlich sahen.

Air-Pod-Kopfhörer von Apple: so begehrt, dass Käufer zuweilen nicht genau hinschauen, wo sie die Teile erwerben, wie ein Fall aus dem Oberland zeigt.

Foto: Unsplash

Handel mit gefälschten Air Pods wurde zum schlechten Geschäft

Junger Oberländer verurteilt

Teure Kopfhörer zu günstigen Preisen: dieses Angebot machte ein Oberländer im Internet. Da er jedoch gefälschte Billigware verkaufte, wurde er nun bestraft.

22 Jahre jung und damit am Anfang seines Berufslebens als kaufmännischer Angestellter, startete ein Zürcher Oberländer gleich mit einem eigenen Geschäft. Sein Business-Modell: Er bot über die Webseiten Riccardo und Facebook Bluetooth-Kopfhörer an.

Der «Laden» lief allerdings nur zwei Monate lang, dann wurden die Aktivitäten ungeplant beendet. Statt neuer Kunden meldete sich nämlich die regionale Staatsanwaltschaft, die gegen den Jung-Kaufmann ein Strafverfahren einleitete, das kürzlich mit einem Strafbefehl abgeschlossen wurde. 

Minderwertige Ware im Original-Look

Denn das Problem war, dass der Mann Kopfhörer eines unbekannten Produzenten angeboten hatte, «die den im Original von Apple hergestellte Kopfhörern Air Pod Pro und Air Pod Max samt Verpackung täuschend ähnlich sahen». Deshalb hätte ein Durchschnittskonsument zur Überzeugung gelangen müssen, «Originalprodukte zu erwerben», wie es im Strafbefehl heisst.

Da die Kopfhörer günstiger als die teuren Originale angeboten wurden, gingen denn auch mehrere Bestellungen ein. Im Rahmen des Strafverfahrens konnten jedoch nur noch fünf Kunden genau eruiert werden.

Die Interessierten bezahlten dem Oberländer jeweils zwischen 100 und 250 Franken für die Produkte. Und alle Kunden sind nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, Apple-Originalteile zu erwerben. Tatsächlich hätten sie dann aber «lediglich qualitativ minderwertige Produkte» bekommen.

«Massiv» zu hohe Preise verlangt

Für die Staatsanwaltschaft war auch klar, dass der Händler wusste, dass seine Kunden «nur deshalb bereit waren, die verlangten, den Wert der verkauften Ware massiv übersteigenden Preise zu bezahlen, weil sie davon ausgingen, originale Apple-Produkte zu erwerben». Es erfolgte deshalb eine Verurteilung wegen mehrfacher Markenrechtsverletzung und mehrfachem, rechtlich allerdings geringfügigem Betrug.

Über 3500 Franken Kosten

Der Mann erhielt eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 70 Franken. Doch trotz der Bewährungsstrafe wird die Sache teuer – und damit der Handel mit den Kopfhörern zum ganz schlechten Geschäft. Denn der Oberländer muss eine zusätzlich ausgesprochene Busse von 2000 Franken zahlen. Dazu kommen 1000 Franken Verfahrenskosten. Und 550 Franken, die an zwei Kunden zurückzuüberweisen sind.

Die Kosten von somit über 3500 Franken könnten aber noch etwas mehr steigen. Denn 30 Air-Pods-Imitate, die beim Mann beschlagnahmt wurden, wandern nun in den Shredder. Und für diese Vernichtungs-Aktion droht auch noch eine Rechnung.

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