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Ins Ausland verreist und Hundewelpen eingesperrt zurückgelassen

Krasser Tierquäler-Fall: Eine Frau lässt fünf Hunde ohne Nahrung in einem Haus im Oberland zurück – und kommt doch relativ glimpflich davon.

Drei solcher Welpen hatte eine Frau unbetreut im Oberland zurückgelassen.

Foto: Unsplash

Ins Ausland verreist und Hundewelpen eingesperrt zurückgelassen

Junge Tierquälerin verurteilt

Eine Frau, die für fünf Hunde verantwortlich ist, reist nach Südamerika – die Tiere jedoch lässt sie unbeaufsichtigt in einem Haus im Oberland. Dafür wurde sie nun verurteilt.

Dass Haustiere falsch gehalten oder vernachlässigt werden, kommt immer wieder vor. Doch der Fall, mit dem sich die regionale Staatsanwaltschaft befassen musste und kürzlich dazu einen Strafbefehl erliess, ist sehr ungewöhnlich.

Keinerlei Betreuung organisiert

Im Frühling 2022 war eine damals 20-Jährige von der Schweiz aus nach Südamerika geflogen. Nicht mit auf die Reise durften die fünf Hunde, die in der Obhut der Frau standen. Die Tiere, darunter drei Malteser-Welpen, blieben zurück in einem Haus im Zürcher Oberland.

Die Frau war einfach abgedüst, «ohne vorgängig sicherzustellen, dass die Hunde täglich und ihrem Bedürfnis entsprechend mehrmals ausgeführt, regelmässig und ausreichend gefüttert, betreut und ihrem Zustand entsprechend gepflegt werden», wie es im Strafbefehl heisst. Und: Die Frau habe keine Pläne gehabt, wann genau sie wieder in die Schweiz zurückkehren wird.

Bekannte hatte ein ungutes Gefühl

Die 20-Jährige meinte, eine Bekannte schaue dann zu den Tieren. Doch die Bekannte hatte keinen entsprechenden Auftrag erhalten.

Über Umwege hörte die Bekannte jedoch, dass die 20-Jährige abgereist war. Nun hatte sie ein ungutes Gefühl, ging beim Haus nachschauen, entdeckte dort die zurückgelassenen Hunde und alarmierte die Polizei.

Nicht mal einen Wassernapf gabs

Fünf Tage waren seit der Abreise der jungen Frau vergangen, als die Polizei im Haus Nachschau hielt. Was sie dort entdeckte, wird im Strafbefehl geschildert: Fünf Hunde, die zu diesem Zeitpunkt bereits in einem teilweise schlechten Allgemeinzustand waren. Insbesondere einer der Welpen, die in einer Transportbox eingesperrt waren, war stark geschwächt.

Das gesamte Wohnzimmer sei mit Kot und Urin der Tiere verschmutzt gewesen. Keiner der Hunde hatte Zugang zu Wasser oder Futter.

Tierleid «in Kauf genommen»

Indem die Frau die Tiere eingesperrt und unbeaufsichtigt zurückliess, nahm sie in Kauf, dass die Hunde leiden oder gar seelisch und körperlich Schaden nehmen, bilanzierte die für den Fall zuständige Staatsanwältin. Sie verurteilte die Frau deshalb wegen Tierquälerei, mehrfacher Übertretung des kantonalen Hundegesetzes, Übertretung des Tierseuchengesetzes sowie Widerhandlung gegen das Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister.

Bei den Tatbeständen zusätzlich zur Tierquälerei geht es darum, dass die Frau den einen der Hunde nicht wie vorgeschrieben bei ihrer Wohngemeinde und der nationalen Hunderegistrierungsdatenbank Amicus angemeldet sowie einmal die Hundesteuer nicht bezahlt hatte. Zudem hätte sie sich auch selbst vor der Abreise nach Südamerika auf der Einwohnerabteilung abmelden müssen, was sie aber unterliess.

Die Frau erhielt eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30 Franken. Diese Bewährungsstrafe muss sie nicht begleichen, sofern sie die nächsten zwei Jahre nicht wieder ein Gesetz missachtet. Zahlen muss sie jedoch eine zusätzlich ausgesprochene Busse von 1200 Franken sowie 800 Franken Verfahrenskosten.

Erst nach anderthalb Jahren zurückgekehrt

Zum Schicksal der fünf Hunde gibt es im Strafbefehl keine Informationen. Höchstwahrscheinlich sind sie aber im letzten Moment gerettet worden – denn die Frau, die sie zurückliess, kam erst anderthalb Jahre nach ihrer Abreise wieder in die Schweiz retour.

Nach ihrer Rückkehr machte sie dann ziemlich rasch Bekanntschaft mit der Staatsanwaltschaft, die nun ein Strafverfahren gegen die Südamerika-Reisende durchführen und zu Ende bringen konnte. Im Verfahren hatte die junge Frau all ihre Taten gestanden.

 

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