Wenn eine Frau vom Ehemann sowie vom Liebhaber überwacht wird
Freispruch in Beziehungsstreit
Eine Verheiratete hat eine Affäre. Sowohl ihr Gatte wie ihr Lover trauen der Frau aber nicht und beobachten sie. Das endet mit einem Prozess in Hinwil, bei dem der Angeklagte von der schlechten Beweislage profitiert.
Es war ein sehr ungewöhnlicher Fall von Stalking – dem gezielten, fortlaufenden Nachstellen und Belästigen einer Person –, den das Bezirksgericht Hinwil kürzlich zu bearbeiten hatte. Denn für einmal soll der Stalker mindestens im teilweisen Einvernehmen mit seinem Opfer gehandelt haben. Oder war das Opfer überhaupt kein Opfer? Eine Frage, die auch am Schluss offenblieb.
Kamera im Schlafzimmer der Frau
Laut Anklageschrift hat ein Kosovare aus der Region rund ein halbes Jahr lang einer im selben Oberländer Bezirk wohnenden Albanerin nachgestellt. Dabei habe er sie nicht nur teilweise bis zu sechsmal täglich an ihrem Arbeitsort aufgesucht und im Geschäft einmal mit dem Tod bedroht, sondern er beschaffte sich mit einem Zweitschlüssel auch mehrfach Zutritt in ihre Wohnung. Dort soll er 1000 Franken gestohlen und Sachschäden angerichtet haben. Zum Beispiel, indem er das Stromkabel des Kühlschranks zerschnitt.
Vor allem aber habe er im Schlafzimmer der Frau eine Kamera montiert und später noch eine Kamera in einem Waldstück gegenüber ihrem Arbeitsplatz. Dank entsprechender Basteleien war es ihm dann möglich, die Bild- und Tonaufzeichnungen beider Kameras auf seinem Mobiltelefon anzusehen und so die Aktivitäten der Frau jederzeit live zu verfolgen.
Gefängnis und Landesverweis gefordert
Für den Staatsanwalt war es einerseits «mehr als eindeutig», dass die Vorwürfe zutreffen, andererseits gäbe es in dieser Geschichte auch «grosse Fragezeichen». Denn der verheiratete Angeklagte habe mit dem ebenfalls verheirateten Opfer eine Affäre gehabt, gleichzeitig aber vermutet, sie betrüge ihn parallel zu ihrer Liaison.
Die Frau beendete die Beziehung mit dem Beschuldigten schliesslich. Und nun stelle sich unter anderem die Frage, ob sie mit der Anzeige gegen den Mann einfach ihr aussereheliches Verhältnis vertuschen wollte.
Ob diese Vermutung zutrifft, vermochte der Staatsanwalt nicht zu sagen. Es war für ihn jedoch klar: «Sie hat rein gar nichts gewusst» von der Überwachung via Kameras. Deshalb forderte der Ankläger eine Verurteilung unter anderem wegen mehrfacher Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte, Drohung und Nötigung. Die harte Sanktion dafür: dreieinhalb Jahre Gefängnis und eine Landesverweisung von acht Jahren.
Angeklagter sagt heute nichts mehr
Der heute 41-jährige Angeklagte machte an der Verhandlung von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Verschiedene Beweise wie eine Chat-Nachricht, in der er etwa den Besitz eines Wohnungsschlüssels gestand, belasten ihn aber. In früheren Einvernahmen sagte er allerdings, sowohl die Kamerainstallation wie die Besuche in der Wohnung seien im Einverständnis mit der Frau erfolgt.
Auch gehörnter Ehemann montierte Kamera
«Der kulturelle Kontext» sei die Erklärung für das Verhalten des Manns wie der Frau, sagte der Verteidiger des Kosovaren – und präsentierte weitere ungewöhnliche Informationen zu dem Fall. Der Mann und die Frau hätten tatsächlich «über mehrere Jahre eine Amour fou gepflegt». Das bedeute auch, dass der Angeklagte «auf ausdrückliches Ersuchen der Frau» jeweils in ihre Wohnung kam.
Doch in dieser Wohnung habe es noch eine weitere Kamera gegeben: eine, die der Ehemann montiert hatte. So sei die Affäre aufgeflogen. Und weil die Frau innerhalb des Familienkreises aus dem Balkan ihr Gesicht wahren musste, «ergriff sie die Flucht nach vorne» und habe ihren Liebhaber ungerechtfertigt angezeigt.
Somit sei der Mann freizusprechen. Der Staat solle die Kosten dieses Verfahrens übernehmen und dem Beschuldigten eine Genugtuung von 1500 Franken zahlen.
Nicht glaubhaft
Das Gericht zu den meisten Aussagen des Manns wie der Frau
Auf das Gericht wartete eine schwierige Aufgabe: Es stand Aussage gegen Aussage, und Beweise waren praktisch keine vorhanden. Das Gremium kam zum Schluss, dass die meisten Erklärungen sowohl der Frau wie des Manns «als nicht glaubhaft einzustufen sind».
Die Folge dieses Fazits: ein Freispruch nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» in den meisten eingeklagten Tatbeständen. Einen Schuldspruch gab es lediglich wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs, als der Mann die Wohnung der Frau weiterhin betreten hatte, nachdem sie sich getrennt hatte.
Zudem wurden die Aufnahmen, die am Arbeitsort der Frau gemacht wurden, als illegal eingestuft. Was die Filmerei bei der Frau zu Hause betrifft, geht das Gericht laut mündlicher Urteilsbegründung davon aus, «dass die Frau von der Existenz der Kameras wusste».
Totales Kontaktverbot für die nächsten fünf Jahre
Der Mann wurde mit zwölf Monaten bedingt bestraft. Zudem wurde ihm verboten, die nächsten fünf Jahre mit der Frau in irgendeiner Weise Kontakt aufzunehmen und die Umgebung ihrer Wohnung zu betreten.
Trotz dem weitgehenden Freispruch haben die Aktivitäten des Kosovaren – vom Verteidiger als «eine Art Liebeswahn» bezeichnet – finanzielle Folgen. So muss er der Frau 1000 Franken Genugtuung bezahlen sowie Verfahrenskosten von über 2600 Franken übernehmen.
Und: Die Geschichte wird weitergehen. Denn gegen das Urteil aus Hinwil hat laut Bezirksgericht mindestens die Frau bereits Berufung eingelegt. So wird sich auch noch das Obergericht mit dem Fall befassen müssen.
Stalking – was kann man dagegen tun?
Wer von Stalking betroffen ist, wird in seinem Leben oft sehr stark eingeschränkt. Um was es bei diesem in der Regel strafbaren Verhalten geht und in welchen Formen sich Stalking zeigen kann, aber auch, was sich dagegen tun lässt, erfährt man unter anderem auf der Website der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP). Die SKP ist eine offizielle, interkantonale Fachstelle im Bereich Prävention von Kriminalität und Kriminalitätsfurcht. (ehi)
