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Rasender Wiederholungstäter – Bezirksgericht Uster schickt ihn in Therapie

Raser fährt erneut 100 km/h zu schnell – Bezirksgericht Uster ordnet Therapie an.

Der Aufprall muss heftig gewesen sein. Nach der ersten Raserfahrt des Beschuldigten im Dezember 2022 traf die Kantonspolizei ein Bild der Zerstörung an.

Foto: PD

Rasender Wiederholungstäter – Bezirksgericht Uster schickt ihn in Therapie

100 km/h zu schnell

Der Sohn eines Garagisten und einer Wirtin ist zum zweiten Mal verurteilt worden. Er muss in eine stationäre Therapie, sonst drohen 34 Monate Gefängnis.

Liliane Minor

Eines Abends im Juni 2023 brettert ein Mann in einem Tesla Model 3 in halsbrecherischem Tempo auf der Seestrasse von Greifensee nach Uster. Die polizeiliche Auswertung der im Fahrzeug eingebauten Kamera wird später zeigen: Statt mit den erlaubten 80 km/h ist der 20-jährige Schweizer mit bis zu 180 km/h unterwegs.

Es kommt, wie es kommen muss. Der junge Mann fährt auf einen Audi TT auf, der gerade am Abbiegen ist – und hat keine Chance, rechtzeitig zu bremsen. Kein Wunder, bei Tempo 180 beträgt der Anhalteweg bei einer normalen, kontrollierten Bremsung 380 Meter, bei einer Vollbremsung immer noch fast 220.

Als der Tesla den Audi rammt, ist er noch immer mit fast 120 km/h unterwegs.

Glücklicherweise bleiben die beiden Fahrer unverletzt. Die Beifahrerin im Audi TT aber erleidet ein Schleudertrauma und muss notfallmässig ins Spital. Den Unfallverursacher kümmert das nicht weiter. Er lässt den Tesla stehen und macht sich aus dem Staub, ohne ein Wort mit den Opfern gewechselt zu haben. So steht es in der Anklageschrift.

Die Polizei hat den Fahrer rasch ermittelt – der Tesla gehört dessen Vater. Und der junge Mann ist kein Unbekannter. Im April 2023, gerade mal anderthalb Monate vor der geschilderten Raserfahrt, hat ihn das Bezirksgericht Uster wegen einer ähnlichen Raserfahrt zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt.

Kein Fahrausweis, viel Alkohol

Schon damals, im Dezember 2022, hatte der junge Mann ein Auto seines Vaters zu Schrott gefahren, ebenfalls wegen massiv übersetzter Geschwindigkeit. Zuerst war er in Volketswil ins Schleudern geraten und mit einer Ampel kollidiert, wenige Minuten später verlor er erneut die Kontrolle über den Audi R8 und schlitterte in eine Baumreihe. Auch damals liess er den demolierten Wagen einfach stehen.

Erwischt wurde er, als er eine halbe Stunde später in einem Taxi zur Unfallstelle zurückkehrte.

Einen Fahrausweis hatte der junge Raser nie. Die Autos nahm er, ohne seinen Vater zu fragen. Bei seiner ersten Raserfahrt hatte er mindestens 2,5 Promille intus.

«Habe mir alles komplett kaputtgemacht»

Nun muss sich der junge Mann erneut in Uster vor Gericht verantworten. In der Verhandlung lässt der vorsitzende Richter den Beschuldigten sein Unverständnis schon in der ersten Frage deutlich spüren: «Sie wurden wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt, und nur anderthalb Monate später begehen Sie ein ähnliches Delikt. Was ist mit Ihnen los?»

Der Beschuldigte gibt sich zerknirscht: «Ich kann mir nicht erklären, warum ich das getan habe.» Er wisse nur, dass er sich «komplett alles selbst kaputtgemacht» habe.

So einfach lässt ihn der Richter nicht davonkommen, er hakt nach: «Sie sagten bei der letzten Verhandlung, so etwas werde nie mehr passieren.» Der junge Mann windet sich: «Ich habe das damals auch wirklich so gemeint.» – «Und jetzt? Warum sollen wir Ihnen glauben?», will der Richter wissen und schiebt nach: «Sie wissen schon, dass wir Ihre Aussagen protokollieren?» Die Antwort klingt schon fast flehentlich: «Ja, ich weiss. Jetzt meine ich es wirklich so.»

Warum er überhaupt Auto fährt, und dann noch ohne Fahrausweis, kann er nicht erklären. Zumal er den Tesla «ein doofes Fahrzeug» findet. An jenem Abend auf der Seestrasse habe er gar nicht realisiert, wie schnell er gefahren sei. Auch dass die Beifahrerin im anderen Auto verletzt war, will er nicht gemerkt haben: «Ich habe wirklich nachgeschaut, aber nicht gesehen, dass jemand verletzt war. Der Fahrer stieg ja aus, da dachte ich, es sei alles in Ordnung.»

Sein Hauptproblem ist der Alkohol

Was sich in der Verhandlung allerdings deutlich zeigt: Die Raserfahrten sind nicht das Hauptproblem des inzwischen 21-jährigen Schweizers.

Sein Hauptproblem ist der Alkohol. Zwar versichert er, er sei bei der zweiten Raserfahrt nüchtern gewesen. Aber er räumt selbst ein: «Ich weiss, dass ich ein Alkoholproblem habe.» Eine Tagesstruktur hat er nicht, zeitweise hilft er der Mutter in deren Restaurant, aber meist tut er nichts. Eine Berufsausbildung hat er nicht, aus einer Privatschule ist er rausgeflogen.

Bei der Stadtpolizei Uster ist er wegen öffentlicher Trunkenheit vermerkt. Was er sich nicht erklären kann: «Ich sass damals nur an einer Bushaltestelle, da haben sie mich mitgenommen. Keine Ahnung, warum. Klar, ich war etwas angeheitert, aber ich habe mich ganz normal verhalten.»

Therapie bringt mehr als Strafe

Für Staatsanwaltschaft und Verteidiger ist klar: Eine Freiheitsstrafe wird den Beschuldigten nicht auf den rechten Weg bringen. Da der junge Mann geständig ist, wird die Verhandlung im abgekürzten Verfahren durchgeführt. Staatsanwaltschaft und Verteidiger schlagen vor, den Mann zu einer Gesamtstrafe von 34 Monaten unbedingt zu verurteilen, die Strafe aber zugunsten einer stationären Suchttherapie aufzuschieben.

Obwohl Plädoyers im abgekürzten Verfahren nicht vorgesehen sind, meldet sich der Verteidiger noch kurz zu Wort. Sein Mandant brauche eine umfassende psychotherapeutische Behandlung: «In seinem Leben ist einiges nicht rundgelaufen. Eine stationäre Behandlung würde Distanz schaffen, auch zu seinen Eltern.»

Das sieht auch das Gericht so. Es bestätigt den Urteilsvorschlag von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Der Richter entlässt den Beschuldigten mit deutlichen Worten: «Mit 34 Monaten Strafe kommen Sie noch gut weg.» So wie bisher könne es nicht mehr weitergehen, nun sei «das Ende der Fahnenstange» erreicht: «Wir geben Ihnen diese letzte Chance. Aber Sie müssen Sie auch nutzen wollen.» Scheitert die Behandlung, muss der junge Mann die Strafe absitzen.

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