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Justiz

Der Ehefrau mit einer Säureattacke gedroht

Das Bezirksgericht Uster hatte eine eheliche Auseinandersetzung zu beurteilen, bei der eine aussergewöhnliche Drohung im Mittelpunkt stand.

Salpetersäure ist eine farblose Flüssigkeit, die auf der Haut starke Verätzungen verursachen kann. (Symbolbild)

Foto: Pixabay

Der Ehefrau mit einer Säureattacke gedroht

Mann aus Bezirk Uster verurteilt

Ein Mann soll seiner Frau mit Foltermethoden gedroht haben, wenn sie nicht sofort Sex mit ihm habe. Das bestreitet er. Das Bezirksgericht Uster glaubte ihm nicht.

Was mitten in einer Nacht im Herbst 2022 in einer Wohnung im Bezirk Uster passierte, hat eine dreiköpfige Familie, in der die Eltern bereits in der Trennungsphase steckten, so erschüttert, dass alle Mitglieder noch heute psychisch darunter leiden.

Sex-Chat auf Handy der Frau entdeckt

Laut der Anklageschrift, die später zu dem Fall erstellt wurde, hatte der Vater sich damals Zugriff auf das Mobiltelefon seiner Frau verschafft – und stiess dort auf einen Sex-Chat, den die Frau mit einem langjährigen Freund führte. Der Mann weckte die Frau und forderte sie auf, mit ihm in die Küche zu kommen. Dort sagte er ihr, dass er den Chat entdeckt habe und nun alles wisse.

Gleichzeitig deutete er auf eine braune Flasche sowie ein mit Wasser gefülltes Glas auf dem Tisch und sagte gemäss Anklage, «dass sich im Glas Salpetersäure befindet» und er die Säure entweder trinken oder über die Frau ausschütten würde, wenn sie nicht sofort Sex mit ihm habe.

Salpetersäure ist eine farblose Flüssigkeit, die, wenn sie auf den Körper gelangt, starke, schwer heilende Verätzungen verursacht. Auch das Einatmen der Dämpfe der im gewerblichen Bereich verbreiteten Chemikalie kann gravierende Schäden verursachen.

Auf Handlungen in Horrorfilm hingewiesen

Die Frau lehnte die Aufforderung zum Sex ab. Nun wurde der Mann gegen sie tätlich und leerte das vermeintlich mit Säure gefüllte Glas über ihrem Kopf aus.

Eingang Bezirksgericht Uster
Das Bezirksgericht Uster hatte eine eheliche Auseinandersetzung zu beurteilen, bei der eine aussergewöhnliche Drohung im Mittelpunkt stand. 

Zudem drohte er, dass er ihr das von beiden gleichermassen geliebte Kind entziehen und die Familie ihres Liebhabers schädigen würde. Und das zum Teil in einem Stil, «da sei der Film ‹Saw› nichts dagegen». Der Film gehört zu einer Horrorthriller-Reihe, in der Gewalt mit schwersten Verletzungen und Folterungen gezeigt wird.

Aussage vor Gericht verweigert

Der heute 49-jährige Deutsche musste sich dieser Tage vor dem Bezirksgericht Uster verantworten. Zu den Vorwürfen in der Anklage wollte er keine Stellung nehmen. Lediglich einmal erwähnte er, «das ist nicht passiert».

Bei früheren Einvernahmen vor der Staatsanwältin hatte er zugegeben, den Chat angeschaut zu haben. Die weiteren Beschuldigungen würden zum Teil stimmen, zum Teil nicht.

Er wollte Macht über mich.

Die Frau zur Forderung des Mannes nach Zwangssex

Klar artikulierte sich hingegen die Frau, die mittlerweile vom Mann geschieden ist. Die heute 41-Jährige und ihr Kind waren nach dem Vorfall schwer betroffen, mussten fachliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Der Mann sei in jener Nacht «ausser sich gewesen, unberechenbar». Mit seinen Drohungen und der Aufforderung nach Zwangssex «wollte er Macht über mich» – über sie, die beruflich Erfolgreiche, während er gerade arbeitslos war und den Ehebruch entdeckt hatte. Es habe in der Nacht zwei besonders schlimme Episoden gegeben: die Ankündigung der Säureattacke – und dass sie, die Mutter, zu ihrer Sicherheit gleich nach dem Ereignis aus der Wohnung flüchten und das Kind zurücklassen musste.

Einig bei Verzicht auf Landesverweis

In diesem Fall stehe «Aussage gegen Aussage», sagte die Staatsanwältin. In Bezug auf die unterschiedlichen Aussagen gebe es aber «keinen Grund, an der Glaubwürdigkeit der Frau zu zweifeln».

Unter anderem wegen versuchter Vergewaltigung und Drohung verlangte die Staatsanwältin eine teilbedingte Strafe von 35 Monaten, von denen 12 abzusitzen seien. Bei einer antragsgemässen Verurteilung sei von Gesetzes wegen ferner ein Landesverweis zwingend. Sie beantragte acht Jahre.

Sehr ungewöhnlich: Die Anwältin der Ex-Frau forderte wohl ebenfalls einen Schuldspruch, aber einen Verzicht sowohl auf eine unbedingte Gefängnisstrafe als auch auf den Landesverweis – weil sich der Vater sonst nicht mehr zusammen mit der Frau um sein Kind kümmern kann, was sowohl ihn wie auch sein Kind «kaputt machen würde», wie der Deutsche sagte. Das sah auch die Staatsanwältin so und kündigte dem Gericht an, dass sie bei einem Urteil ohne Landesverweis dann nicht opponieren würde.

«Äusserst verletzt» über Affäre der Frau

Die Verteidigerin verlangte eine Verfahrenseinstellung, weil die Anklage ungenügend sei, oder einen Freispruch. Einzig für das zugegebene Durchsuchen des Handys der Frau sei eine bedingte Geldstrafe auszufällen. Alle anderen, schwerwiegenderen Vorwürfe, die auf den «widersprüchlichen und übertriebenen» Aussagen der Frau beruhten, seien nicht beweisbar.

Der Mann sei, als er den Sex-Chat der Frau und ihres Freunds entdeckt habe, «äusserst verletzt gewesen». Er habe danach aber nur mit seiner Frau sprechen wollen, ohne eine «sexuelle Komponente». Doch in seiner Kränkung und Verzweiflung «verlor er kurzfristig die Fassung».

Hohe Kosten

Das Gericht sah im Vorgehen des Mannes keinen Vergewaltigungsversuch, sondern eine Nötigung. Dafür wurde er verurteilt. Zudem wegen Drohung (gegen die Frau, während die Drohung gegen den Freund als nicht nachweisbar eingestuft wurde), unbefugten Eindringens in ein Datenverarbeitungssystem (das Handy) und Tätlichkeit.

Die Strafe: 15 Monate bedingt und eine Busse von 100 Franken. Da der Vergewaltigungsversuch wegfiel, war auch der Landesverweis kein Thema mehr. Der Mann hat aber diverse mit dem Verfahren zusammenhängende Kosten von über 30’000 Franken zu übernehmen.

Eine Kurzschlusshandlung.

Einstufung der Tat durch das Gericht

Die Drohung mit der Säure stufte der vorsitzende Richter als schwerwiegende Sache ein. Die Tat sei aber kaum geplant gewesen, sondern «war mehr eine Kurzschlusshandlung».

Das Gericht ebnete mit dem Urteil den Weg, dass sich das frühere Ehepaar weiterhin um sein Kind, das einen besonderen Betreuungsbedarf hat, kümmern kann. Es sei wichtig, dass nun möglichst viel Ruhe und Sicherheit in die Eltern-Kind-Beziehung einkehre. Ebenso zentral sei, dass der Mann, der gemäss seinen Aussagen noch heute unter seinem damaligen Ausraster leide und der später schwer erkrankt sei, sich um seine Gesundheit kümmern könne. – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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