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Justiz

Der Senior wollte nicht anhalten – und fuhr in eine Frau

Ein älterer Automobilist ignorierte in Uster Haltezeichen und fuhr in eine Frau. Dafür ist er jetzt verurteilt worden.

In dieser äusserst unübersichtlichen Kurve, die man praktisch nicht sieht, weil sie zwischen den beiden Häusern bei der blauen Eisenkonstruktion durchführt, hatte der Senior überholt. 

Foto: Ernst Hilfiker

Der Senior wollte nicht anhalten – und fuhr in eine Frau

Oberländer verurteilt

Eine Frau wollte in Uster einen Unfall verhindern und bat deshalb einen älteren Autofahrer, kurz zu stoppen. Seine Reaktion: Er fuhr absichtlich in die Frau hinein. Das kostet ihn nun fast 3000 Franken.

Es war Mitte Morgen an einem Junitag 2023, als ein Senior auf der Gschwaderstrasse in Uster unterwegs war. In einem Auto der Oberklasse – und in sehr angriffiger Stimmung. Denn innert weniger Minuten verstiess der Zürcher Oberländer gleich mehrfach gegen das Gesetz, wie in einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl nachzulesen ist.

An gefährlicher Stelle überholt …

Zuerst überholte er in einer unübersichtlichen Kurve «wissentlich und willentlich» ein Auto mit Pferdeanhänger. Und dies, obwohl er gemäss Strafbefehl wegen der Kurve «den Gegenverkehr nicht sehen konnte».

Gleich danach erblickte er eine junge Frau, die als Hilfsperson bei einem Wendemanöver eines Autos mit Anhänger auf der Strasse stand. Um eine Kollision zu vermeiden, signalisierte die Frau dem Mann, das Manöver kurz abzuwarten und seinen Wagen deshalb anzuhalten.

… und Haltezeichen ignoriert

Das fand der Senior aber offenbar überflüssig und fuhr im Schritttempo weiter. Dabei stiess er mit seinem Wagen gegen die Frau – nicht nur einmal, sondern zweimal.

Die Frau stolperte, und «aus Angst» verliess sie nun die Strasse. Durch die zwei Kollisionen hatte sie eine Prellung am Knie erlitten.

Nach dem Zusammenstoss fuhr der Mann einfach weiter. Aber zuvor hatte er noch die Scheibe des Autos runtergelassen und die Frau laut Strafbefehl als «Tussi» und «Saukind» betitelt.

Busse und bedingte Geldstrafe

Das Intermezzo zog ein Strafverfahren nach sich, das nun mit einer Verurteilung des heute 77-Jährigen wegen Nötigung, Beschimpfung, Verletzung der Verkehrsregeln und pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall beendet wurde. Der Mann erhielt eine bedingte Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 110 Franken.

Zudem fasste er eine Busse von 1900 Franken. Dazu addieren sich 833 Franken Verfahrenskosten, was dann zu einer Rechnung von total 2733 Franken führt.

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