Beschwerde gegen Dübendorfer Urnenentscheid ist vom Tisch
Hallenbad-Abstimmung war rechtens
Nach der Abstimmung für das neue Hallenbad in Dübendorf reichte ein ehemaliger Gemeinderat Beschwerde ein. Der Fall ging bis vors Bundesgericht.
Die Urnenabstimmung für das 45,781 Millionen Franken teure neue Hallenbad Oberdorf ist schon ein Weilchen her. Am 19. November letzten Jahrs sprach sich die Dübendorfer Bevölkerung mit 58 Prozent Ja-Stimmen für den entsprechenden Kredit aus.
Doch der ehemalige Gemeinderat Theo Zobrist reichte neun Tage darauf beim Bezirksrat Uster einen Stimmrechtsrekurs ein, um das Resultat der Abstimmung aufzuheben. Zobrist argumentierte, dass weder die Abstimmungsvorlage noch der beleuchtende Bericht spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstag veröffentlicht worden seien. Somit sei die Bevölkerung nicht über die möglichen Rechtsmittel aufgeklärt gewesen.
Der Bezirksrat entschied jedoch, nicht auf den Rekurs einzutreten, weil er zu spät erhoben worden sei. Zobrist zog den Fall ans Verwaltungsgericht weiter, wo er ebenfalls abblitzte.

