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Bschiss mit Büsi-Behandlung

Für die Bezahlung zweier erfundener Tierarztbehandlungen ihres Büsis versuchte eine Betrügerin, bei Hilfsorganisationen an Geld zu kommen.

Eine Katze in Behandlung beim Tierarzt: Für die Bezahlung zweier solcher erfundener Konsultationen versuchte eine Betrügerin, bei Hilfsorganisationen an Geld zu kommen.

Symbolfoto: Pixabay

Bschiss mit Büsi-Behandlung

Betrügerin verurteilt

Ihr Büsi sei krank, und sie könne die deshalb nötig gewordenen Tierarztbesuche nicht bezahlen: Mit dieser Lüge beschaffte sich eine Frau aus der Region Geld bei Tierhilfeorganisationen. Dafür wurde sie nun verurteilt.

Betrüger gehören zu den kreativsten Geistern, die es in der Welt der Gesetzesbrecher gibt: Alle paar Wochen überraschen sie Polizei und Strafverfolger mit neuen Tricks. Für eine dieser Neuheiten, die zumindest im Zürcher Oberland offenbar erstmals angewendet wurde, ist eine Frau verantwortlich

Gefälschte Tierarztrechnungen erstellt

Die heute 31-Jährige aus der Region litt in den Jahren 2022 und 2023 unter Geldnot, wie in einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassener Strafbefehl geschildert wird. Deshalb kam sie auf eine ganz spezielle Idee.

Sie erstellte zwei Rechnungen einer fiktiven Tierarztpraxis. Auf den zur Rechnung gehörenden Einzahlungsscheinen brachte sie QR-Codes an, die, würde man sie für eine Einzahlung nutzen, eine Gutschrift auf ihrem eigenen Konto bewirken würden.

Auf den Rechnungen stand, dass der angebliche Tierarzt die kranke Katze der Frau behandelt habe. Und zwar in Form von zwei Konsultationen, was Kosten von insgesamt 902 Franken verursachte. Tatsächlich war ihre Katze aber gar nicht behandelt worden.

Um Hilfe bei Bezahlung gebeten

Nun schickte die Frau ein Mail an einen im Oberland domizilierten Verein, der laut seinen Angaben Menschen unterstützt «bei der Finanzierung der medizinischen Versorgung von kranken oder verletzten Haustieren, wenn die Halter nachweislich über keinerlei Mittel für die Deckung der Tierarztkosten verfügen». Dem Mail angehängt waren die beiden gefälschten Tierarztrechnungen.

Bei der Begleichung dieser Forderungen solle der Verein doch bitte helfen, bat die Frau. Denn sie selbst sei «finanziell nicht in der Lage, diese Rechnungen zu bezahlen», wie es im Strafbefehl heisst.

Beim Verein wurde eine Mitarbeiterin aber stutzig: Ihr fiel auf, dass die angegebene Arztpraxis gar nicht existiert. In der Folge wurde der Unterstützungsantrag abgelehnt.

Bei der zweiten Adresse klappte es

Nur: Die Frau hatte gleichentags dasselbe Mail noch an eine Stiftung geschickt. Eine Organisation, die gemäss Eigendefinition «mit ihrem Vermöge die Verbindung zwischen Mensch und Tier auch finanziell schwachen Menschen ermöglicht». Zum Beispiel, indem die Stiftung für die medizinische Betreuung des Tieres zahlt.

Und genau das tat die Organisation in diesem Fall auch. Für die zwei gefälschten Rechnungen erhielt die Frau zwei Zahlungen im Totalbetrag von 675 Franken

Auch noch drei Onlinefirmen betrogen

Nebst dieser neuen Methode wandte die Frau gemäss Strafbefehl noch eine altbekannte und trotzdem immer wieder funktionierende Masche an. Sie bestellt mit falschen Angaben bei drei Onlinefirmen verschiedenste Produkte im Gesamtwert von fast 1000 Franken: Papeteriewaren, Bettwäsche, Vorhänge und anderes. Die Artikel wurden an ihren Wohnort geliefert, von der Frau dann aber nicht bezahlt.

Kosten von fast 5000 Franken

Die 31-jährige flog auf; wie, wird im Strafbefehl nicht erwähnt. Sie wurde schliesslich wegen mehrfachem, teilweise versuchtem und teilweise geringfügigem Betrug verurteilt. Sie erhielt – teilweise als Zusatzstrafe zu einer früheren Verurteilung – eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Franken.

Dazu kommen eine Busse von 500 Franken sowie Verfahrenskosten von 800 Franken. Insgesamt sind damit 4900 Franken abzuliefern

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