Die eigene Grossmutter bestohlen
Mann verurteilt
Ein Mann stiehlt zwei Dinge, die seiner eigenen Familie im Zürcher Oberland gehören. Obwohl er die Ware nachher wieder zurückgibt, wird er bestraft.
Diebstähle innerhalb einer Familie sind in mehrerer Hinsicht etwas Spezielles: für die Familie, weil sie kaum glauben kann, dass sie von ihr am nächsten stehenden Menschen beklaut wird; für die Polizei, weil diese Taten einerseits sehr selten sind, andererseits meistens aufgeklärt werden können – dies ganz im Gegensatz zu allen anderen Arten von Diebstählen.
Tablet und Schlüssel mitlaufen lassen
Ein solcher Fall ereignete sich wenige Tage vor Weihnachten 2023 im Zürcher Oberland. Dies geht aus einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl hervor.
Ein 32-Jähriger hatte damals seiner Grossmutter einen kurzen Besuch abgestattet. Dabei nahm er aus der Wohnung einen Tablet-Computer mit. Zudem steckte er einen Schlüssel dieser Wohnung ein, die seiner Tante gehört.
Das Tablet hatte laut Strafbefehl einen Wert von 350 Franken, der Schlüssel einen solchen «von zirka einem Franken». Und obwohl er beide Gegenstände später zurückgab, wurde er nun bestraft: offensichtlich, weil die Familie eine Anzeige eingereicht hatte. Ansonsten wäre der Mann nämlich straffrei davongekommen, heisst es doch im Strafgesetzbuch: «Der Diebstahl zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird nur auf Antrag verfolgt.»
Über 1000 Franken Kosten
Der Mann wurde wegen des «Diebstahls zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen» verurteilt. Er fasste eine bedingte Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 30 Franken.
Zudem erhielt er eine Busse von 300 Franken und muss 800 Franken Verfahrenskosten zahlen. Insgesamt also Kosten von 1100 Franken für null Franken Schaden – aber für viel verspieltes innerfamiliäres Vertrauen.
