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Justiz

Verbotenes Feuerwerk kommt junge Männer teuer zu stehen

Der Umgang mit illegalem Feuerwerk kann recht teuer werden, wie diese Fälle aus der Region zeigen.

Verbotenes Feuerwerk kommt junge Männer teuer zu stehen

Drei Verurteilungen im Oberland

Feuerwerk, das explosionsähnlich laut knallt, ist oft illegal. Wer auch nur schon eines dieser Produkte einsetzt, zahlt hunderte Franken Strafe, wie Fälle aus der Region zeigen.

Böller mit Zündschnut
Sogenannt «bodenknallendes Feuerwerk» wie dieser Böller ist in der Schweiz in der Regel verboten.

«Bodenknallend» heisst eine von mehreren Kategorien, in die Feuerwerk eingeteilt wird. Einerseits fallen die halbwegs leise zischenden Vulkane mit ihrem farbigen Funkenregen unter diese Sparte, andererseits aber die eigentlichen Namensgeber der Kategorie: Produkte, die am Boden explodieren und so richtig laut knallen.

Böller auf Strasse geworfen

Doch viele dieser Böller sind in der Schweiz verboten – ausser man verfügt über eine Spezialbewilligung. Welche rechtlichen Folgen es haben kann, wenn man trotzdem solche Produkte einsetzt, zeigen drei kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehle.

Im einen Fall hatte ein Kosovare in den ersten Minuten des Neujahrstages 2023 in Wetzikon einen bodenknallenden Feuerwerkskörper gezündet. Kaum brannte die Lunte, warf der damals 27-Jährige den Knaller auf die die vielbefahrene Spitalstrasse, wo er explodierte.

Am zweiten Fall, der sich am Silvesterabend 2023 und Neujahrstag 2024 abspielte, waren ein damals 19-jähriger und ein 18-jähriger Lehrling beteiligt. Sie hatten in Uster zwei von vier von ihnen mitgeführte bodenknallende Feuerwerkskörper gezündet

Bussen bis zu 600 Franken

Die drei jungen Männer wurde alle erwischt und nun wegen Übertretungen des Sprengstoffgesetzes und teilweise von kommunalen Vorschriften verurteilt. Im Wetziker Fall hatte das eine Busse von 600 Franken zur Folge, für das Duo aus Uster gab’s Bussen von 500 und 300 Franken. Bei jedem der drei Bestraften kommen zu den Bussen noch 400 Franken Verfahrenskosten hinzu.

Nicht über Vorschriften informiert

Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern vor, sich «nicht um die in der Schweiz geltenden Gesetze gekümmert» zu haben. Denn das verwendete Feuerwerk hätten sie hierzulande nicht zünden und grösstenteils auch nicht besitzen dürfen. Hätten sie sich vorgängig über die Vorschriften erkundigt, was laut Strafbefehl auch von ihnen «hätte erwartet werden dürfen», hätten sie ihr illegales Handeln erkannt.

Gefährliche Produkte

So hatte das Bundesamt für Polizei schon vor vielen Jahren darauf hingewiesen, dass ein Teil des «bodenknallenden Feuerwerks in der Schweiz nicht zugelassen und offiziell nur unter strengen Auflagen erhältlich ist». Diese Produkte, die gemäss dem Bundesamt trotzdem regelmässig illegal eingeführt werden, gälten «generell als nicht handhabungssicher». Es kommt denn auch immer wieder zu schweren Unfällen.

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