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Wie eine falsche Rolex für echt viel Ärger sorgte

Ein gefälschtes Markenprodukt verkaufen – das kann nicht nur teuer werden, wie ein Oberländer erfuhr.

Eine Rolex-Uhr – wer ein Imitat davon verkauft oder erwirbt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, wie ein Oberländer erfuhr. (Symbolbild)

Foto: Unsplash

Wie eine falsche Rolex für echt viel Ärger sorgte

Oberländer verurteilt

Ein Oberländer verkauft eine nachgebaute Rolex-Uhr. Weil er dabei die Rechnung ohne die Herstellerin des Originalprodukts machte, gabs am Schluss statt Einnahmen nur Ausgaben.

 

Ob T-Shirt, Parfüm, Handtasche, Schuhe oder eine Uhr: Unzählige Schweizer haben, meist aus den Ferien im Ausland, irgendein gefälschtes Produkt zu Hause. In der Regel gibt das keine Probleme – ausser man hat so viel Pech wie ein Zürcher Oberländer.

Sie sah aus wie echt

Seine Geschichte lässt sich anhand eines Strafbefehls nachvollziehen, den die regionale Staatsanwaltschaft kürzlich erlassen hat. Der Mann hatte Anfang 2023 auf einer Schweizer Online-Anzeigenplattform ein Imitat einer Armbanduhr verkauft. Ob die Uhr dabei als Nachahmung deklariert wurde oder nicht, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor.

Die Uhr, die laut Strafbefehl «in ihrer Originalversion von der Rolex SA hergestellt und verkauft wird», hatte jedenfalls die sogenannt «kennzeichnenden Bestandteile» des Originals aufgewiesen. Sprich: Sie kam mit den für eine Rolex typischen Bauteilen wie dem krönchenförmigen Logo oder den Zeigern in speziellem Design daher. Bestandteile, welche das Unternehmen markenrechtlich geschützt hat.

Das Original wäre X-fach teurer gewesen

Ein Mann aus dem Kanton Zug erwarb die Uhr. Und so begann eine Serie des Ärgers. Denn obwohl der Käufer nur wenige hundert Franken für das Schmuckstück zahlte, das als neues Original so zwischen 10’000 bis über 100’000 Franken kostet, nahm er überrascht und verärgert zur Kenntnis, dass er eine Fälschung erworben hatte.

Rolex als Klägerin

In der Folge wurde die Polizei eingeschaltet, die wiederum Rolex kontaktierte. Damit ging der Ärger weiter, denn Hersteller von Markenware aus dem Luxussegment verstehen absolut keinen Spass, wenn man ihre Produkte nachahmt. So steht in den Urheberrechtsbestimmungen der weltbekannten Genfer Firma unter anderem, dass ihre Logos und Marken «auf keinerlei Arten verwendet werden dürfen, die geeignet sind, Verwechslungen seitens der Kunden zu erzeugen».

Also erstattete Rolex Strafanzeige. Damit gab’s Ärger für die mit Arbeit überlastete Staatsanwaltschaft, die sich nun mit einem Fall aus dem Bereich «Lappalien» befassen musste, und natürlich für den Oberländer Verkäufer, denn gegen ihn wurde ein Strafverfahren eröffnet.

Über 1000 Franken weg – und die Uhr im Schredder

Das Verfahren endete mit einer Verurteilung des 57-jährigen Mannes wegen Markenrechtsverletzung. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 100 Franken.

Zusätzlich wurde eine Busse von 300 Franken ausgesprochen. Dazu kommen 800 Franken Verfahrenskosten. Zudem will auch die Firma Rolex noch Geld: Sie erhält 400 Franken Prozessentschädigung.

Insgesamt zahlt der Oberländer also 1500 Franken für den Verkauf der falschen Uhr. Das ist ein Mehrfaches dessen, was er vom Käufer erhalten hatte.

Und der Käufer, der besitzt übrigens die Rolex nicht mehr. Die Polizei hatte das Imitat sichergestellt, und nun wird es vernichtet.

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