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Justiz

Pöstler fälschte Unterschrift eines Kunden

Einfach schnell für den Kunden unterschreiben – das darf ein Pöstler nicht, wie ein Fall aus dem Tösstal zeigt.

Pöstler fälschte Unterschrift eines Kunden

Ein seltener Fall

Ein Pöstler quittierte die Zustellung eines Paketes an einen Kunden im Zürcher Oberland gleich selbst. Dafür wurde er nun bestraft.

Wollte da ein Pöstler einem abwesenden Kunden einfach einen guten Dienst erweisen oder hatte der Pöstler aus Bequemlichkeit gehandelt und gar nicht geläutet und damit versucht, den Kunden persönlich zu erreichen? Diese Frage wird in einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl nicht beantwortet.

Klar ist laut dem Strafbefehl aber, dass eines Nachmittags Anfang Jahr ein Angestellter der Post einem Mann im Tösstal ein eingeschriebenes Paket in den Briefkasten gelegt hatte. Die für die eingeschriebene Sendung nötige Quittierung durch den Empfänger hatte der Pöstler selbst vorgenommen. Er tat dies, indem er den Erhalt des Paketes «im Namen des Kunden auf dem ihm dazu zur Verfügung stehenden Scanner mit einer durch ihn fingierten Unterschrift bestätigte».

Busse und bedingte Geldstrafe

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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