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IT-Projekt: Wetziker Stadtrat hat seine Kompetenzen überschritten

Die Stadt Wetzikon braucht eine neue Lösung für Telefonie und Internet – ab 2025. Strittig ist, ob sie die Kosten in Eigenregie bestimmen darf.

Dass die Stadt eine neue Lösung für Telefonie und Informatik braucht, ist unbestritten. Das Wie jedoch spaltet die Geister.

Symbolbild: Pixabay

IT-Projekt: Wetziker Stadtrat hat seine Kompetenzen überschritten

Bezirksrat entscheidet

Ab 2025 braucht die Stadt eine neue Telefonie- und Informatiklösung. Nach langem Hin und Her gibt der Bezirksrat den Rekurrenten recht – der Stadtrat will aber weiter vors Verwaltungsgericht.

Für 2025 braucht die Stadt eine neue Lösung in Bezug auf Telefonie und Informatik, da ist man sich einig. Nicht aber, ob der Stadtrat befugt ist, das Projekt als gebundene Ausgabe zu deklarieren. Deshalb legten der Wetziker Parlamentarier Gerhard Schwabe (GLP) und die Rechnungsprüfungskommission (RPK) je einen Rekurs ein – und sollten recht erhalten.

Der Bezirksrat sieht die Gebundenheit der Ausgaben nicht als gegeben und das Parlament in der Verantwortung, in der Sache mitzuwirken.

Es begann mit einer Kündigung

Entstanden ist das Projekt aufgrund der Kündigung des aktuellen Telefonie- und Informatikanbieters. Die RIZ AG aus Wetzikon hatte Ende November 2022 den Vertrag mit der Stadt gekündigt – auf Ende Dezember 2024. Damit blieben der Stadt knapp zwei Jahre, eine passende Anschlusslösung zu finden. Das ist nun bald anderthalb Jahre her.

Auf die Kündigung der RIZ AG folgten laut Stadtrat unverzüglich die ersten Schritte: Eine Studie wurde erhoben, um eine passende Anschlusslösung zu finden. Denn klar ist: Die Stadt braucht eine funktionierende Telefonie- und Informatiklösung, um ein reibungsloses Funktionieren der Stadtverwaltung und von deren Institutionen zu gewährleisten.

Im Januar 2024 genehmigte der Stadtrat zwei Kreditbeschlüsse als gebundene Ausgaben. Zum einen die Auslagerung der Telefonie der Stadtverwaltung, der Schule und des Pflegezentrums Wildbach an die Swisspro AG in Urdorf. Und zum anderen diejenige zur Betreuung der Informatik an die OBT AG in Zürich. Das Teilprojekt «Telefonie» mit einmaligen Kosten von 717’000 Franken und jährlich wiederkehrenden Ausgaben von 87’000 Franken sowie die Informatik mit einmaligen Kosten von 590’000 Franken und jährlich wiederkehrenden Ausgaben von 1,3 Millionen Franken wurden festgelegt.

Laut Gemeindeverordnung hätten aufgrund der Betragshöhen beide Vorhaben im Fall von neuen Ausgaben vor das Parlament kommen müssen. Der Stadtrat ist nämlich bei neuen Ausgaben nur dann befugt, die Bewilligung zu erteilen, wenn das Budget für einmalige Kosten 325’000 Franken und für wiederkehrende Ausgaben 80’000 Franken nicht übersteigt – was es im vorliegenden Fall deutlich getan hätte, wie die Rekurrenten fanden.

Eine Ballspiel-Diskussion

Es stellte sich also die Frage, ob das vorliegende Vorhaben, eine passende Telefonie- und Informatiklösung für die Stadt zu finden, nun zu Recht als gebundene Ausgabe deklariert worden war oder ob der Stadtrat das Parlament und unter Umständen auch das Volk umgangen hatte.

Schwabe ist der Meinung, die Stadt habe die Dringlichkeit der Sache selbst zu verantworten und habe zu wenige Optionen erörtert. Darauf folgte eine Ballspiel-Diskussion, die sich im Bezirksratsurteil wie ein Pingpongmatch liest: Der Stadtrat sagt, Schwabe sagt, der Stadtrat sagt, Schwabe sagt. Zusammengefasst ist der Stadtrat der Meinung, es handle sich um eine Ersatzbeschaffung. Wesentlich sei, dass man nahtlos weiter telefonieren könne, mit welcher Technologie, sei nicht von einer derartigen Bedeutung, als dass der Einbezug des Parlaments gerechtfertigt sei.

Schwabe spielte denn Ball jeweils zurück: Die technische Entwicklung der Telefonie ermögliche einen Entscheidungsspielraum. Die Gebundenheit werde von der Stadt «konstruiert und unzutreffenderweise behauptet», heisst es im Bezirksratsbeschluss.

Die RPK hat derweil den Bezirksratsbeschluss aus ihrem Verfahren nicht veröffentlicht. Sven Zollinger (FDP), Präsident der Rechnungsprüfungskommission, sagt zum RPK-Rekurs gegen die IT-Beschaffung, es handle sich schlichtweg nicht um eine Ersatzbeschaffung. «Wir bestreiten nicht, dass die Neuausschreibung der IT-Lösung Sinn macht, jedoch muss der politische Prozess durchaus eingehalten werden. Und da sehen wir klar das Stimmvolk und das Parlament übergangen.»

Der Bezirksrat verdeutlicht

Eine gebundene Ausgabe ist dann gerechtfertigt, wenn die zuständigen Organe dazu verpflichtet sind und ihnen sachlich, zeitlich und örtlich kein erheblicher Entscheidungsspielraum bleibt. Ansonsten sind finanzielle Aufwendungen als neue Ausgaben zu deklarieren. Weiter macht der Beschluss klar: Die Telefonie ist für die Verwaltungstätigkeit der Stadt unentbehrlich, und die Stadt ist folglich verpflichtet, telefonische Erreichbarkeit sicherzustellen.

Nun sieht der Bezirksrat aber im vorliegenden Fall eine gebundene Ausgabe nicht als gegeben: Geplant seien der Ersatz aller Geräte, der Lizenzen und Applikationen sowie das Wechseln des Anbieters – was einen erheblichen sachlichen Entscheidungsspielraum biete. Es gäbe eine Vielzahl an Möglichkeiten in puncto Funktion und Kosten bei einzelnen Telefonielösungen, weshalb das nicht ein unbedeutendes technisches Detail sei. Weiter heisst es: «Der Stadtrat hat die zeitliche Dringlichkeit selbst verursacht, da er es verpasste, frühzeitig einen Kreditantrag beim Parlament zu stellen. Deshalb ist die Berufung auf zeitliche Dringlichkeit nicht gegeben.»

In ihrer Mitteilung schreibt die RPK: «Die RPK nimmt nun mit Wohlwollen zur Kenntnis, dass der Bezirksrat ihr recht gegeben und entschieden hat, dass die kreditrechtliche Zuständigkeit beim Parlament beziehungsweise bei der Stimmbevölkerung liegt.»

Der nächste Match steht bevor

Das will der Stadtrat nicht auf sich sitzen lassen. Er ist nach wie vor der Meinung, sein Handeln sei rechtens gewesen. In der Mitteilung heisst es: «Der Stadtrat nimmt den – aus seiner Sicht praxisfernen – Entscheid mit Erstaunen zur Kenntnis.» Für den Stadtrat seien die Herleitungen des Bezirksrats praxisfern und nicht nachvollziehbar.

Die Angelegenheit soll nun deshalb vor dem Verwaltungsgericht final geklärt werden. Der Wetziker Stadtpräsident Pascal Bassu (SP) ist zuversichtlich, damit Erfolg zu haben. Man habe nämlich nach der gängigen Praxis gehandelt. «Es geht deshalb nicht nur um dieses spezifische Geschäft, sondern um die prinzipielle Abklärung solcher Geschäfte und eine Grundsatzentscheidung», so Bassu. Es sei für den Stadtrat sonnenklar gewesen, dass diese Ausgaben als gebunden zu behandeln seien.

Würde das Verwaltungsgericht dem Urteil des Bezirksrats folgen und ebenfalls den Rekurrenten recht geben, müsste das Geschäft vors Parlament und vors Volk – mit der Möglichkeit, dieses abzulehnen. Dafür findet Bassu klare Worte: «Und das macht aus unserer Sicht einfach keinen Sinn. Die Verwaltung muss telefonieren und auf Laptops arbeiten können. Wozu will man da Nein sagen?»

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