Falsch bedienter Grill setzte Dachstock in Brand
Wetziker verurteilt
Entflammtes Gas aus einem Grill hat in Wetzikon ein Mehrfamilienhaus schwer beschädigt. Der Verursacher des Brandes wurde nun bestraft.
Mit dem Beginn des Frühlings wird in vielen Gärten und auf vielen Balkonen wieder tüchtig «eingeheizt»: Die Grillsaison startet. Allerdings führen Fehler bei der Bedienung der beliebten Feuer-Kochstellen immer wieder zu Unfällen.
Zum Beispiel zu dem grossen Brand, der in Wetzikon im März 2023 einen Schaden von über 100'000 Franken verursacht hatte. Die Ursache dieses Feuers war bislang unklar; in einem kürzlich erlassenen Strafbefehl wird nun aber geschildert, wie es dazu kommen konnte.
Gebrauchsanleitung nicht gelesen
Ein Mann hatte an jenem Tag an seinem Wohnort im obersten Stock eines Mehrfamilienhauses die Gasflasche seines Gasgrills ausgewechselt. Dabei schraubte er den Verbindungsschlauch zwischen der Flasche und dem Grill aber «lediglich mit Körperkraft an der Gasflasche an und führte weder eine Dichtigkeitsprüfung noch einen Lecktest durch», heisst es im Strafbefehl.
Dass er die Dichtigkeit der Verbindung hätte kontrollieren müssen, «war ihm nicht bewusst». Dies, weil der Wetziker gemäss Strafbefehl schlicht «die Bestimmungen in der Gebrauchsanleitung des Grills nicht gelesen hatte».
Aus Leck strömendes Gas entzündete sich
Anfang Nachmittag stellte der Mann dann den Grill an. Dabei kam es aufgrund einer Leckage zum Austritt von Gas, «und die ausströmenden Gase entzündeten sich am Feuer des Brenners».
Das Feuer breitete sich rasant auf dem Balkon aus und setzte einen Teil des darüberliegenden grossen Dachstocks in Vollbrand. Die Feuerwehren von Wetzikon-Seegräben, Pfäffikon und Hinwil brachten den Brand unter Kontrolle. Verletzt wurde beim Feuer niemand, doch mussten für rund ein Dutzend Bewohner Ersatzunterkünfte organisiert werden, da diese Menschen vorübergehend nicht in ihre Wohnungen zurückkehren konnten.
Busse und bedingte Geldstrafe
Da der Brand nach Ansicht des untersuchenden Staatsanwaltes «hätte vermieden werden können», wenn die Gasflasche vorschriftsgemäss ausgewechselt worden wäre, wurde der heute 26-jährige Mieter verurteilt. Wegen der fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst erhielt er eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 100 Franken.
Zudem wurde eine Busse von 400 Franken ausgesprochen. Dazu kommen noch 800 Franken Verfahrenskosten.