Bestraft, weil er gefälschte Goldbarren importierte
Ungewöhnlicher Oberländer Fall
Ein Ustermer wird mit einem Fake-Goldbarren erwischt. Was sich harmlos anhört, stellt einen Gesetzesverstoss dar, der den Mann nun über 3000 Franken kostete.
Eine Sonnenbrille, angeblich hergestellt von einer weltbekannten Firma, für weniger als drei Franken; ein faltbarer Kamm, der aussieht wie ein Schmetterlingsmesser; eine Akku-Bohrmaschine für nicht mal 20 Franken: Es gibt kaum etwas, das man nicht im Internet bei einem chinesischen Billigstanbieter bestellen könnte. Sogar «Gold» ist dort zu Spottpreisen zu haben.
Das «Gold» war ein Eisenklumpen
Eine Gelegenheit, die auch ein Ustermer nutzte. Nur endete für ihn der Schnäppchenkauf mit einem juristischen Verfahren, das die regionale Staatsanwaltschaft kürzlich mit einem Strafbefehl abschloss.
Der Mann hatte vergangenen Winter über einen grossen Händler in China drei Goldbarren bestellt. Allerdings nicht echte, sondern solche «bestehend aus Eisen, verkupfert, vernickelt und mit einem goldfarbenen Überzug versehen», wie im Strafbefehl später festgehalten wurde. Wozu er die glänzenden Teile dann verwenden wollte, wird im Dokument der Staatsanwaltschaft nicht explizit erwähnt. Eine Formulierung lässt jedoch den Schluss zu, dass der Mann die Barren vermutlich zu verkaufen beabsichtigte.
Verbotenerweise mit Messer unterwegs
Zwei der drei Barren deponierte der Oberländer in einer Zügelkiste bei einem den Behörden nicht bekannten Freund. Mit dem dritten Barren war er an einem Dezembertag in der Bahnhofsgegend unterwegs. Dort wurde er aus nicht genannten Gründen von der Polizei kontrolliert – und die fand dann das «Gold» in einer Jackentasche. Zudem ein – echtes – Klappmesser mit einer zehn Zentimeter langen Klinge. Zum Tragen dieses Messers in der Öffentlichkeit hätte er eine kantonale Ausnahmebewilligung benötigt, die er aber nicht besass.
Verurteilt wegen «Warenfälschung»
Der «Goldbarren»-Import und das Mitführen eines Messers mögen nicht allzu schlimm scheinen, doch strafrechtlich waren die Folgen recht massiv: Der 37-Jährige wurde wegen Warenfälschung und eines Vergehens gegen das Waffengesetz verurteilt.
«Warenfälschung», obwohl er die Barren nicht selbst gefälscht hatte, aber – was gleichermassen verboten ist – mit ihnen eben eine Ware einführte und lagerte, «die einen höheren als ihren wirklichen Verkehrswert vorspiegelt», wie es das Gesetz umschreibt. Und mit dieser Ware wollte er offenbar jemanden täuschen, sonst wäre der entsprechende Gesetzesartikel hier nicht angewendet worden.
Der Ustermer fasste eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 30 Franken. Dazu kommen 800 Franken Verfahrenskosten, insgesamt also 3200 Franken. Der Barren und das Messer, die man bei ihm sicherstellte, werden vernichtet.