Mit gefundener Kreditkarte einkaufen gegangen
Mann verurteilt
Ein Mann hat in Wetzikon eine Kreditkarte gefunden und mit ihr dann mehrmals bezahlt. Eine Einkaufs-Tour, die ihn am Schluss teuer zu stehen kam.
Wer in der Schweiz eine verlorene Sache findet, muss den Eigentümer benachrichtigen oder – was meistens der Fall ist, weil der Eigentümer nicht bekannt ist – den Fund der Polizei melden. Das ist so im Zivilgesetzbuch geregelt.
Frauenname machte niemanden misstrauisch
Eine Regel, die der Mann, der im Frühling 2023 in Wetzikon eine Kreditkarte fand, entweder nicht kannte oder missachtete. Denn er behielt die Karte für sich und ging damit in Hinwil und Rapperswil einkaufen, wie einem kürzlich von der Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl zu entnehmen ist.
Obwohl auf der Karte der klar als Frauenname erkennbare Vorname der Besitzerin zu lesen war, schaffte es der Mann offenbar problemlos, bei Coop und Migros sowie an einem Kiosk damit zu zahlen. Insgesamt bezog er so Waren für rund 260 Franken. Die Sache flog bald auf – wie, wird im Strafbefehl nicht erläutert.
Schwindel kostete fast 1000 Franken
Der heute 68-Jährige wurde wegen Nichtanzeigen eines Fundes sowie des geringfügigen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage verurteilt. Der Missbrauch bestand darin, dass sich der Mann unberechtigt mit dem Datenträger in Form der fremden Kreditkarte und deren Verwendung für elektronische Zahlungssysteme finanziell bereichert hatte.
Der Schwindel wurde mit einer Busse von 500 Franken bestraft. Dazu kommen 400 Franken Verfahrenskosten. Das heisst, eine Rechnung von total 900 Franken – für «gesparte» 260 Franken bei Einkäufen.
