Signal bei Bahnschranke nicht beachtet: hohe Busse
Autofahrer verurteilt
Das Licht am Bahnübergang in Wetzikon blinkte rot, trotzdem fuhr ein Automobilist weiter – und blieb prompt zwischen den Schranken stecken. Das kostet ihn nun über 3000 Franken.
Am Nachmittag des Nikolaustags 2023 war ein im Oberland wohnhafter Bulgare mit seinem Auto unterwegs. Und wie ein «Chlaus» gemäss einer umgangssprachlichen Schweizer Variante für Dummkopf benahm er sich dabei auch, wie ein kürzlich erlassener Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft zeigt.
Signal blinkte rot
Denn als der Mann auf der Motorenstrasse in Wetzikon fuhr und zum dortigen Bahnübergang kam, leuchtete das rote Licht der Wechselblinkanlage. Und ein rot blinkendes oder permanent leuchtendes Signal bedeutet immer «Halt!».
Das beachtete der Automobilist jedoch nicht und fuhr weiter. Gleichzeitig «senkten sich die Bahnschranken hinter und vor ihm», heisst es im Strafbefehl. Das Resultat: Der Wagen war zwischen den Schranken eingeschlossen.
Der Mann liess nun seine mitfahrende Frau und seine zwei Kinder aussteigen und brachte auch sich selbst in Sicherheit. Aber «ohne das Fahrzeug vom Bahnübergang wegzufahren».
Dreistündiger Betriebsunterbruch
Es passierte dann, was passieren musste: Der nahende Zug der Linie S3 knallte trotz Notbremsung durch den Lokomotivführer ins Auto. Der Wagen erlitt dabei Totalschaden, am Zug und an der Bahninfrastruktur entstand ein Schaden, den die Kantonspolizei damals auf «mehrere zehntausend Franken» bezifferte.

Verletzt wurde niemand. Der Bahnbetrieb am Unfallort war jedoch für über drei Stunden unterbrochen.
«Waghalsiges Fahrmanöver»
Die Staatsanwältin, die den Fall untersuchte, bezeichnet das, was der Bulgare machte, als «waghalsiges Fahrmanöver». Mit seinem Verhalten habe er «eine konkrete Gefahr für die eigene sowie für die Sicherheit seiner Familie und der in dem Zug befindlichen Personen» geschaffen. Denn weil er trotz dem blinkenden Signal weitergefahren sei, habe er zumindest in Kauf genommen, «eine Kollision mit Gefahr für Leib und Leben zu verursachen».
Der 45-Jährige wurde deshalb der Störung des öffentlichen Verkehrs mit Gefährdung von Leib und Leben vieler Menschen sowie der groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 50 Franken.
Zusätzlich wurde eine Busse von 2500 Franken ausgesprochen. Dazu kommen noch 800 Franken Verfahrenskosten.
