Mit 160 statt 80 durchs Zürcher Oberland – das endete im Gefängnis
Temposünder vor Gericht
Ein 29-jähriger Ungar wurde innert dreier Stunden vier Mal mit teils massiv übersetztem Tempo geblitzt. Dafür wird er mit 18 Monaten bestraft.
Nein, passiert ist in jener Oktobernacht 2023 nichts. Zum Glück nicht. Denn der 29-jährige Ungar bretterte in einem Höllentempo durchs Zürcher Oberland. Hätte er die Kontrolle über seinen VW Passat verloren, hätte es ohne weiteres Tote geben können.
Als er bei Volketswil zum ersten Mal geblitzt wurde, raste er mit 161 km/h über die Autobahn – erlaubt wäre Tempo 80 gewesen. Zwei Stunden später geriet er an genau derselben Stelle erneut in die Radarfalle, diesmal mit 132 km/h.
Kurz darauf fuhr er mit 61 km/h durch die Zone 30 im Weiler Freudwil. Geradezu harmlos wirkt in diesem Kontext die vierte Geschwindigkeitsüberschreitung in jener Nacht: 95 statt 80 km/h, gemessen in Wila.
Er wollte nur nach Hause. Oder zu einer Tankstelle
Anderthalb Monate später wurde er verhaftet. Seither sitzt er im Gefängnis, zunächst in Haft, seit Januar im vorzeitigen Strafvollzug.
Das ist ungewöhnlich – obwohl die Mindeststrafe für Raserdelikte bei einem Jahr liegt. Dennoch kommen die meisten Beschuldigten mit einer bedingten Strafe davon, wie eine Auswertung des Bundesamts für Statistik zeigt. Nur jeder zehnte verurteilte Raser landet tatsächlich hinter Gittern.
Diese Woche stand der Hilfsarbeiter, ein bulliger Mann mit rasiertem Schädel, in Jeans und Hemd vor dem Bezirksgericht Uster. Eine wirkliche Erklärung für sein Verhalten hatte er nicht – es entspann sich vielmehr ein absurder Dialog zwischen ihm und dem Richter.
«Sie sind drei Stunden lang bei uns herumgerast. Können Sie das erklären?»
«Nicht wirklich. Meine Freundin war hochschwanger, der Geburtstermin stand kurz bevor. Ich wollte heim. Die Fahrten habe ich angenommen, um Geld zu verdienen, so als eine Art Privatchauffeur.»
«Das wäre ja fast ein weiterer Straftatbestand. Aber lassen wir das. Sie wurden zwei Mal am exakt gleichen Ort geblitzt. Ganz logisch ist das nicht.»
«Auf der zweiten Fahrt war ich auf der Suche nach einem Tabakladen.»
«Mitten in der Nacht? In Freudwil? Das ist ein kleines, historisches Bauerndorf, wunderbar. Da suchten Sie einen Tabakladen?»
«Also ich suchte eine Tankstelle. Ich kannte mich ja nicht aus.»
Was dem Ungarn nicht half: Die Fahrt in jener Oktobernacht war nicht sein einziges Raserdelikt. Zwei Wochen später wurde er im Gubristtunnel mit 117 statt 80 km/h geblitzt, ein paar Tage danach bei Hagenbuch auf der Autobahn Richtung St. Gallen mit 177 statt 120 km/h.
Arbeit ohne Bewilligung
Nach seiner Verhaftung stellten die Behörden fest, dass der Mann schon seit Monaten illegal in der Schweiz arbeitete, als Hilfsarbeiter bei Wohnungsräumungen. Und das, obwohl er als ungarischer Staatsbürger Anrecht auf eine Bewilligung gehabt hätte.
Auch dazu lieferte er widersprüchliche Erklärungen. Zuerst behauptete er: «Ich habe erst im Gefängnis erfahren, wie das so läuft in der Schweiz.» Dann schob er nach, er sei zuvor ausgenutzt worden: «Ich musste 1500 Franken zahlen, um meine Frau ordentlich anzumelden, ich musste Krankenkasse zahlen, die Wohnungsmiete. Ich hatte kein Geld mehr, um auch mich anzumelden. Ich habe alles nur für meine Partnerin und mein Baby gemacht.» Was der Richter mit der lakonischen Bemerkung quittierte: «Die Konsequenzen sehen Sie ja jetzt.»
Zum Schluss eine Warnung vom Richter
Grosse Diskussionen über diese Konsequenzen gab es nicht. Da der Mann geständig ist und sich seine Verteidigerin mit der Staatsanwaltschaft auf eine Strafe von 18 Monaten und eine Busse von 3500 Franken einigte, fand die Verhandlung im abgekürzten Verfahren statt. Plädoyers gibt es in diesem Fall keine. Der Mann habe das Risiko von Schwerverletzten und Todesopfern «billigend in Kauf genommen», heisst es in der Anklageschrift.
Absitzen muss der Mann nur 6 Monate, der Rest der Strafe wird auf Bewährung erlassen. Weil er schon seit November hinter Gittern ist, bleiben ihm noch genau 44 Tage im Gefängnis. Danach wolle er zurück nach Ungarn, wo auch seine Partnerin und die sechsmonatige Tochter wohnen.
«Das würde ich Ihnen auch anraten», fand der Richter. Es gebe Verdachtsmomente, dass der Mann als Drogenkurier gearbeitet habe – nur war das nicht nachweisbar. «Seien Sie gewarnt. Sollten Sie in der Schweiz wieder solche Fahrten unternehmen, werden Sie unter Beobachtung stehen.»
