Bundesgericht urteilt: Rückfälliger Sexualstraftäter bleibt verwahrt
Beschwerde eines Glattalers abgewiesen
Ein Mann aus dem Glattal wehrte sich gerichtlich gegen die für ihn angeordnete Verwahrung. Doch auch das Bundesgericht sah keine andere Möglichkeit für den Sexualstraftäter.
Er bleibt verwahrt – so entscheidet das Bundesgericht: ein Glattaler, den das Bezirksgericht Uster im Frühling 2019 wegen sexueller Handlungen mit Kindern, Pornografie und sexueller Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt verurteilt hatte. Es wies eine Beschwerde des Mannes ab, dessen Prozesse sich schon über Jahre hinziehen und die Justiz beschäftigen.
Was hatte zur Verurteilung geführt?
Der Mann praktizierte zwischen Ende 2017 und Anfang 2018 mindestens zehnmal über einen Zeitraum von zirka drei Monaten Webcam-Sex mit einem 14-Jährigen aus den Philippinen und bezahlte jeweils fünf Dollar dafür. Schon 2010 und 2013 war der Mann, dem eine Schizophrenie und eine Störung der Sexualpräferenz diagnostiziert worden waren, sexuell straffällig geworden.
