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Justiz

Beschuldigter im Tötungsfall von Uster bleibt in Haft

Seit der Tat im November 2022 sitzt er in U-Haft. Jetzt blitzt er mit seinem Gesuch auf Haftentlassung auch vor Bundesgericht ab.

Beschuldigter im Tötungsfall von Uster bleibt in Haft

Wegen Wiederholungsgefahr

Der damals 28-Jährige wird beschuldigt, 2022 vor der Zeughausbar einen Gleichaltrigen niedergestochen zu haben. Seither sitzt er in Untersuchungshaft. Sein Gesuch auf Haftentlassung scheitert jetzt auch vor Bundesgericht.

Der Beschuldigte im Tötungsfall vor der Zeughausbar in Uster von November 2022 bleibt in Sicherheitshaft. Dies hat das Bundesgericht aufgrund der Wiederholungsgefahr entschieden. Der damals 28-Jährige soll aus nichtigem Grund einen Gleichaltrigen mit einem Messer erstochen haben.

Der Beschuldigte wurde am 30. November vom Zwangsmassnahmengericht in Untersuchungshaft versetzt. Rund ein Jahr später stellte er bei der Staatsanwaltschaft ein Haftentlassungsgesuch. Das Zwangsmassnahmengericht wies das Gesuch ab und verlängerte die Untersuchungshaft. Auch mit einer Beschwerde vor Zürcher Obergericht kam der mutmassliche Täter nicht durch.

Bundesgericht stützt Entscheid der Vorinstanzen

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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