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Justiz

Betrunken unterwegs und sich dann noch mit der Polizei angelegt

Empfindliche Strafe für einen 54-jährigen Mann, der in Pfäffikon nachts stark betrunken auf dem Fahrrad unterwegs war.

Der stark betrunkene Velofahrer hatte die Stopp-Aufforderung der Polizei ignoriert.  

Symbolfoto: Kantonspolizei St. Gallen

Betrunken unterwegs und sich dann noch mit der Polizei angelegt

Velofahrer verurteilt

Alkohol hat einem Radfahrer in Pfäffikon den Geist offenbar so vernebelt, dass er gleich drei Dummheiten beging. Und dafür nun recht ins Portemonnaie greifen muss.

 

«Eine nicht mehr bestimmbare Menge Bier sowie drei Schnäpse» hatte ein Deutscher zu sich genommen, bevor er an einem Frühlingsabend im Jahr 2023 nach 21 Uhr auf sein Fahrrad stieg und durch Pfäffikon radelte. Die Alkoholkonzentration in seinem Blut betrug damals fast 1,6 Promille, wie einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl zu entnehmen ist.

Gemäss Schweizer Gesetzgebung, welche die maximal erlaubte Promillegrenze für Verkehrsteilnehmende – auch wenn «nur» auf dem Velo unterwegs – bei 0,49 Promille festsetzt, hätte der Mann definitiv nicht mehr fahren dürfen. Doch er tat es eben und beging damit eine erste, grosse Dummheit, auf die jedoch gleich noch eine zweite und dritte folgen sollten.

Patrouillenfahrzeug den Weg abgeschnitten

Dummheit Nummer zwei des Blaufahrers: Bei einer Kreuzung missachtete er ein Stoppschild. Und das auf die dümmstmögliche Art, indem er nämlich einem Patrouillenfahrzeug der Polizei Region Pfäffikon den Weg abschnitt.

Die Polizei fuhr ihm nach und wies ihn an, anzuhalten. Er bremste dann kurz ab, um gleich danach zu flüchten. Das war die Dummheit Nummer drei, die der Velofahrer krönte, indem er als Fluchtroute nicht nur einen Fussweg wählte, sondern danach auch gleich noch in verbotener Richtung in eine Einbahnstrasse einfuhr.

Busse von mehreren hundert Franken

Kurz später wurde er gestoppt, es gab eine Verzeigung und ein Strafverfahren. Der Deutsche wurde schliesslich der vorsätzlichen Hinderung einer Amtshandlung, der mehrfachen teilweise fahrlässigen Verletzung der Verkehrsregeln sowie des (eventual-)vorsätzlichen Fahrens in fahrunfähigem Zustand schuldig gesprochen.

Die bedingte Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 50 Franken wird den heute 54-Jährigen kaum schmerzen. Doch die zusätzlich ausgesprochenen Sanktionen gehen ins Geld: eine Busse von 800 Franken sowie Verfahrenskosten in gleicher Höhe. Total also 1600 Franken für eine nächtliche Velofahrt im Rausch.

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