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Justiz

Betrunken unterwegs und sich dann noch mit der Polizei angelegt

Empfindliche Strafe für einen 54-jährigen Mann, der in Pfäffikon nachts stark betrunken auf dem Fahrrad unterwegs war.

Betrunken unterwegs und sich dann noch mit der Polizei angelegt

Velofahrer verurteilt

Alkohol hat einem Radfahrer in Pfäffikon den Geist offenbar so vernebelt, dass er gleich drei Dummheiten beging. Und dafür nun recht ins Portemonnaie greifen muss.

 

«Eine nicht mehr bestimmbare Menge Bier sowie drei Schnäpse» hatte ein Deutscher zu sich genommen, bevor er an einem Frühlingsabend im Jahr 2023 nach 21 Uhr auf sein Fahrrad stieg und durch Pfäffikon radelte. Die Alkoholkonzentration in seinem Blut betrug damals fast 1,6 Promille, wie einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl zu entnehmen ist.

Gemäss Schweizer Gesetzgebung, welche die maximal erlaubte Promillegrenze für Verkehrsteilnehmende – auch wenn «nur» auf dem Velo unterwegs – bei 0,49 Promille festsetzt, hätte der Mann definitiv nicht mehr fahren dürfen. Doch er tat es eben und beging damit eine erste, grosse Dummheit, auf die jedoch gleich noch eine zweite und dritte folgen sollten.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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