Einfach schnell die Abkürzung über die Sperrfläche genommen
Junger Autofahrer verurteilt
Ein Neulenker ist auf sehr eigenwillige Art vom Rastplatz Kemptthal auf die Autobahn eingefahren – und hat danach Vollgas gegeben. Das zog eine Verurteilung nach sich.
Es gibt kaum Verkehrsregeln, die derart einfach sind, wie diejenigen zu den Themen «Höchstgeschwindigkeit» und «Sperrflächen»: Man darf höchstens so schnell fahren, wie signalisiert ist, und Sperrflächen dürfen nicht befahren werden. Doch selbst diese simplen Vorschriften scheinen einen jungen Automobilisten überfordert zu haben, wie ein kürzlich erlassener Strafbefehl zeigt.
Auf 170 km/h beschleunigt
Der Italiener, heute 20, war im Frühjahr 2023 eines nachts mit einem VW Golf R5 unterwegs. Nach 2 Uhr befand er sich auf dem Rastplatz Kemptthal (Gemeinde Lindau).
Von dort aus setzte er seine Fahrt Richtung Winterthur fort – und wie. Er kürzte laut Strafbefehl die Einspurstrecke auf die Autobahn ab, indem er die am Boden markierte Sperrfläche einfach überquerte und mit bereits «rund 120 km/h» auf die Schnellstrasse einfuhr.
Dann wechselte er gleich vom ersten auf den zweiten Überholstreifen. Dabei beschleunigte er auf 170 km/h, also 50 km/h über geltenden 120 km/h.
Das Gaspedal absichtlich beinahe bis zum Anschlag durchgedrückt
Erklärung im Strafbefehl, wie es zum hohen Tempo kam
Das hohe Tempo war nicht etwa ein Versehen, wie es erwischte Schellfahrer später gerne der Polizei erzählen, sondern bewusst gewählt. Oder wie es im Strafbefehl heisst: «Indem der Beschuldigte das Gaspedal absichtlich beinahe bis zum Anschlag durchdrückte, obwohl er über die dort geltende zulässige Höchstgeschwindigkeitsregelung wusste, handelte er vorsätzlich.»
Den Abschluss fanden die Eskapaden bei der Ausfahrt Winterthur Töss. Hier kam es zu einem abrupten Spurwechsel mit Tempo 80 und einem erneuten Überfahren der Sperrfläche.
Bedingte Strafe – und einiges mehr
Wegen seines gefährlichen Verhaltens, vor allem «durch die massive Geschwindigkeitsüberschreitung», wurde der Italiener der vorsätzlichen groben Verletzung der Verkehrsregeln und der mehrfachen vorsätzlichen Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 100 Franken.
Viel mehr als diese Bewährungsstrafe dürften den 20-Jährigen die zusätzlich ausgesprochenen Sanktionen belasten: eine Busse von 1800 Franken sowie die Übernahme der Verfahrenskosten von 800 Franken.
Zudem muss er seinen Führerausweis mit grösster Wahrscheinlichkeit vorübergehend abgeben. Vermutlich für etwa drei Monate.