Sein Ausraster im Gemeindehaus kam ihn teuer zu stehen
Junger Oberländer verurteilt
Er schrie auf der Gemeindeverwaltung Gossau herum und bedrohte die Angestellten. Mit diesem Verhalten hat sich ein Oberländer eine unbedingte Strafe eingehandelt.
Ende November 2023 kam es auf der Gemeindeverwaltung Gossau zu einem bedrohlichen Zwischenfall. Noch vor Jahren wäre dieser folgenlos geblieben, heute jedoch, wo man für das Thema Gewalt viel sensibilisierter ist, wird in der Regel schnell und konsequent durchgegriffen, wie ein kürzlich erlassener Strafbefehl deutlich zeigt.
Wütend wegen gestrichener Sozialgelder
Ein Mann hatte damals um die Mittagszeit das Büro des Sozialdienstes betreten – derjenigen Abteilung, die ihn zuvor per Mail daran erinnert hatte, dass er in wenigen Tagen keine Sozialleistungen mehr erhalte. Im Büro äusserte der Oberländer dann gemäss Strafbefehl «ausfällig und laut seinen Unmut» über dieses Mail.
Die Angestellten wiesen den Besucher in den Flur zurück. Zwei leitende Mitarbeiterinnen der Verwaltung, die den Ausraster mitbekommen hatten, kamen nun hinzu und wollten die Situation beruhigen.
Wänn ihr nüd zahled, dänn eskalierts!
Der Mann zu zwei Verwaltungsmitarbeiterinnen
Doch der Mann klinkte sich nicht wieder ein, sondern sagte den Frauen, «wänn ihr nüd zahled, dänn eskalierts!». Eine der Mitarbeiterinnen antwortete ihm darauf, dass sie sein Verhalten, mit dem er gemäss Strafbefehl «die Auszahlung von Sozialleistungen» zu erwirken versuchte, als bedrohlich empfindet. Seine Reaktion: «Das soll es auch!».
Offenbar war mittlerweile die Polizei alarmiert worden. Der Oberländer jedenfalls wurde gleich nach diesem Auftritt festgenommen und verbrachte zwei Tage in Haft.
Über 2000 Franken Kosten
Im folgenden Strafverfahren wurde der heute 27-Jährige wegen Gewalt oder Drohung gegen Behörden oder Beamte verurteilt. Er kassierte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 20 Franken – im Gegensatz zu vielen anderen solchen Fällen nicht bedingt, sondern unbedingt, da der Mann schon eine Vorstrafe hat, deren Probezeit gleich noch verlängert wurde.
Zwei der 60 Tagessätze hat der Mann durch seine Haft erstanden, bleiben also noch 58 Tagessätze oder insgesamt 1160 Franken zu zahlen. Dazu kommen 1000 Franken Verfahrenskosten. Somit werden für den Ausraster insgesamt 2160 Franken fällig.