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Justiz

Obergericht hebt Urteile gegen Eritreer auf

Vor bald fünf Jahren wollte ein Mann in Hinwil eine 19-Jährige töten. Jetzt hob das Obergericht zwei frühere Urteile gegen ihn auf.

Das Zürcher Obergericht hat das Revisionsgesuch eines 23-Jährigen gutgeheissen: Wegen einer psychischen Erkrankung gilt er bei zwei Diebstählen nun als nicht schuldfähig. (Symbolbild)

Foto: Keystone

Obergericht hebt Urteile gegen Eritreer auf

Versuchte Tötung und Diebstähle

Das Zürcher Obergericht hebt zwei Urteile gegen einen 23-jährigen Eritreer auf, weil der Mann an Schizophrenie leidet. Es stützt damit auch ein Urteil des Bezirksgerichts Hinwil.

Im August 2020 stand der Mann, der als Neunjähriger mit dem Flugzeug in die Schweiz geflüchtet war, vor dem Bezirksgericht Hinwil. Er hatte sich der versuchten Tötung zu verantworten, nachdem er ein Jahr zuvor vor einem Mehrfamilienhaus in Wolfhausen einer 19-Jährigen von hinten eine Flasche über den Kopf geschlagen hatte.

Die junge Frau war ein reines Zufallsopfer. Da sie den Täter in der Spiegelung der gläsernen Haustür bemerkt hatte, konnte sie dem Schlag ausweichen und erlitt nur leichte Verletzungen.

Der Fall erregte damals grosses Aufsehen, auch weil das Motiv des Eritreers aussergewöhnlich war: Er habe die Frau töten wollen, gab er vor Gericht unumwunden zu. Und zwar, «weil ich ausgeschafft werden wollte». Er wollte so quasi eine Landesverweisung erzwingen.

Er wolle zurück in sein Heimatland, «um zu arbeiten, als Coiffeur vielleicht, weil mir das gefällt», sagte er an der Gerichtsverhandlung. Eine Ausbildung als Coiffeur oder in sonst einem Beruf hatte er jedoch nicht. Nachdem er in der Oberstufe auf die schiefe Bahn geraten war, hatte er auch die Schulzeit in der Schweiz nicht abgeschlossen.

«Wahnhafte Situationsverkennung»

Das Bezirksgericht Hinwil gelangte 2020 zum Schluss, dass der heute 23-Jährige die Taten zwar begangen hatte, dass er aber wegen einer «wahnhaften Situationsverkennung» nicht schuldfähig ist, und ordnete statt einer Strafe eine stationäre Therapie an, wo er sich derzeit befindet.

Nun wandte er sich ans Zürcher Obergericht und bat darum, dass zwei frühere, rechtskräftig gegen ihn erlassene Urteile wegen Diebstahl aufgehoben werden.

Das Hinwiler Gericht hatte ihn schon im Mai 2019 unter anderem wegen Diebstahl mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten und einer fünfjährigen Landesverweisung bestraft. Im August 2019 war wegen versuchten Diebstahls per Strafbefehl ein weiterer unbedingt ausgesprochener Monat hinzugekommen.

Er sei auch bei diesen beiden Taten krank und damit schuldunfähig gewesen, brachte er in seinem Revisionsgesuch vor. Den einen Diebstahl hatte er ein paar Monate vor der versuchten Tötung begangen, den zweiten wollte er zwei Tage danach ausüben.

Wirre Angaben vor Gericht

Das Gutachten aus dem Tötungsprozess äussere sich zwar nicht direkt zur Frage einer Schuldunfähigkeit oder einer verminderten Schuldfähigkeit zum Zeitpunkt der Diebstähle, hält das Obergericht in seinem Urteil nun fest. Es bestünden aber klare Hinweise, dass der Mann psychisch krank gewesen sei.

So habe sich der Mann schon 2018, also vor allen Delikten, freiwillig in eine Klinik begeben. Gemäss einem damaligen Bericht, der aber bislang nicht in die Gerichtsakten gelangt war, erschien er «völlig aufgelöst, ängstlich und von imperativen und abwertenden Stimmen geplagt».

Auch beim Diebstahlprozess vor dem Bezirksgericht Hinwil habe der 23-Jährige wirre Angaben gemacht, hält das Obergericht weiter fest. Er habe unter anderem angegeben, dass er tot sei, gern einen Affen besitzen würde und sein Kopf immer dröhne. Zudem lägen die Delikte zeitlich nahe beieinander.

Deshalb sei davon auszugehen, dass der Eritreer auch die Diebstähle «im Zustand der nicht selbst verschuldeten Schuldunfähigkeit» begangen habe. Das Obergericht weist die Staatsanwaltschaft an, die beiden Urteile zu überarbeiten und entsprechend zu erledigen.

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