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Justiz

«Polizeigewalt» oder «professionelle Verhaftung»?

Lief die Festnahme einer aggressiven Glattalerin im psychischen Ausnahmezustand korrekt ab? Darüber musste das Bezirksgericht nun urteilen.

«Polizeigewalt» oder «professionelle Verhaftung»?

Bezirksgericht Uster

Vier Polizisten sollen bei einer Verhaftung im Glattal zu viel Gewalt angewendet haben und deshalb verurteilt werden. «Nein» sagen ihre Anwälte, denn die Beamten seien absolut korrekt vorgegangen.

Sie setzten eine Massnahme zum gesundheitlichen Schutz einer Frau um – doch am Mittwoch standen deswegen vier Angehörige der Kantonspolizei Zürich als Beschuldigte vor einem Einzelrichter des Bezirksgerichts Uster. Denn die Anklage wirft ihnen vor, die Frau beim damaligen Einsatz verletzt zu haben.

Angst vor Aufenthalt in Psychiatrie

Die heute 54-Jährige hatte sich im Sommer 2021 von sich aus ins Spital Uster bringen lassen. Dort diagnostizierte ein Arzt laut Anklageschrift «eine psychische Störung sowie eine Selbstgefährdung». Deshalb veranlasste er eine Fürsorgerische Unterbringung (FU), das ist eine Zwangseinweisung in eine psychiatrische Klinik.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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