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Justiz

Bezirksrat entscheidet: Gemeinde kann Windrad-Initiative als gültig erklären

Ein Walder hatte gegen die Gemeinde rekuriert. Er wollte nicht, dass eine Initiative über den Mindestabstand von Windrädern zu Häusern als gültig erklärt wird.

Bezirksrat entscheidet: Gemeinde kann Windrad-Initiative als gültig erklären

Richtungsweisendes Urteil in Wald

Initiativen, die Mindestabstände zwischen Häusern und Windrädern in der Bau- und Zonenordnung festschreiben wollen, sind in zahlreichen Oberländer Gemeinden hängig. In Wald ist man jetzt einen Schritt weiter.

Es könnte ein wegweisendes Urteil für viele Gemeinden im Oberland sein, das der Bezirksrat Hinwil gefällt hat. Er erklärt die in Wald eingereichte Einzelinitiative «Mindestabstand von industriellen Windkraftanlagen zu bewohnten Gebäuden» für gültig. Der Bezirksrat stützt mit seinem Urteil die Praxis zahlreicher Gemeinden, Initiativen über Mindestabstände von Windrädern zu Wohngebieten für gültig zu erklären.

Mitte Juni haben fünf Stimmberechtigte auch in Bäretswil eine Initiative zum Thema Windräder eingereicht. Diese fordert, dass zwischen dem Standort einer industriellen Windanlage mit einer Mindesthöhe von 30 Metern und einer zeitweise oder dauerhaft bewohnten Liegenschaft mindestens 850 Meter liegen.

Sie verlangen, dass die Bau- und Zonenordnung (BZO) um diesen Passus ergänzt wird. Doch der Bäretswiler Gemeinderat hatte der Initiative eine Abfuhr erteilt – aus formellen Gründen. «Die Initiative sprengt den Rahmen von dem, was wir in der BZO regeln können», erklärte damals Gemeindeschreiber Andreas Sprenger.

Ihm sei bewusst, dass ähnlich formulierte Initiativen in anderen Gemeinden für gültig erklärt worden seien. Bäretswil habe unabhängig davon entschieden. «Wir sind zum Schluss gekommen, dass diese Initiative gegen kantonales Recht verstösst.»

Die Initianten kündigten an, Rekurs beim Bezirksrat Hinwil einzulegen. Dieser hat den Rekurs inzwischen gutgeheissen. (erh)

Ein Walder hatte gegen die Gültigkeitserklärung der Gemeinde einen Stimmrechtsrekurs eingelegt. So vertrat der Rekurrent die Haltung, dass die Initiative übergeordnetem Recht widerspreche und für ungültig hätte erklärt werden müssen. Durch das Urteil dürften weitere Rekurse, wie die Grünen in Rüti einen eingereicht hatten, chancenlos bleiben.

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