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Justiz

Gericht hält nichts von Amtszeitbeschränkung in Dübendorf

Gegen «Seilschaften» und «Sesselkleber»: Aufrecht Dübendorf wollte eine Beschränkung der Amtszeit einführen – scheiterte damit aber gleich mehrfach.

In Dübendorf wird es weiterhin keine Amtszeitbeschränkung für Behördenmitglieder geben.

Symbolfoto: Christian Merz

Gericht hält nichts von Amtszeitbeschränkung in Dübendorf

Sind zwölf Jahre genug?

Der Dübendorfer Gemeinderat hat eine Initiative für eine Amtszeitbeschränkung für ungültig erklärt. Zu Recht, wie nun das Verwaltungsgericht bestätigt – und eine entsprechende Beschwerde abweist.

«12 Jahre sind genug!» hiess die Volksinitiative, mit der Vertreter von Aufrecht eine Beschränkung der Amtszeit für gewählte Behördenmitglieder in Dübendorf erzwingen wollten. Lange Amtszeiten könnten zu einem «festgefahrenen und eigensinnigen Verhalten» und zu «Seilschaften» führen, so das Argument. Ausserdem werde das Nachrücken neuer Persönlichkeiten verzögert oder verhindert.

Die Initiative wurde mit deutlich mehr als den erforderlichen 300 Unterschriften dem Stadtrat übergeben, dieser erachtete die Forderung aber als nicht vereinbar mit übergeordnetem Recht. Der Gemeinderat folgte in seiner Mai-Sitzung dem Antrag des Stradtrats und erklärte die Initiative mit nur einer Gegenstimme für ungültig.

«Keine Entscheidungsfreiheit»

Gegen diesen Entscheid wurde aus den Reihen der Initianten Rekurs erhoben. Der Bezirksrat stützte jedoch die Beurteilung des Dübendorfer Stadtrats und des Parlaments: Das kantonale Recht lasse eine Einschränkung des passiven Wahlrechts auf Gemeindeebene nicht zu.

Aufgrund einer Beschwerde befasste sich schliesslich auch das Verwaltungsgericht mit dem Fall – mit dem gleichen Ergebnis. Der kantonale Gesetzgeber räume den Gemeinden bei der Regelung der Amtsdauer keine Entscheidungsfreiheit ein, heisst es im kürzlich veröffentlichten Urteil. «Somit ist die Beschwerde abzuweisen.»

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