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Justiz

Gericht hebt Kredit für Flüchtlingsunterkunft auf

Laut dem Verwaltungsgericht hätte der Fällander Gemeinderat den Kredit für die Flüchtlingsunterkunft vom Stimmvolk absegnen lassen müssen.

Auf dem Letzacher will der Gemeinderat die Flüchltlingscontainer hinstellen. Das Verwaltungsgericht hat den Kreditbeschluss der Behörden nun allerdings aufgehoben.

Foto: David Marti

Gericht hebt Kredit für Flüchtlingsunterkunft auf

Urteil gegen Fällander Gemeinderat

Das Verwaltungsgericht pfeift den Fällander Gemeinderat zurück. Mit dem gesprochenen Kredit für die Flüchtlingsunterkunft habe dieser seine Finanzkompetenzen überschritten.

Dicke Post für den Fällander Gemeinderat: Das Verwaltungsgericht hebt den Kreditbeschluss über insgesamt 1,55 Millionen Franken als gebundene Ausgabe für die Anschaffung von Wohncontainern auf. Damit heisst die Instanz eine entsprechende Stimmrechtsbeschwerde von Anwohnern gut.

Den Kredit hatte der Gemeinderat zur Unterbringung von insgesamt 64 Asylsuchenden auf dem Letzacher beschlossen. Das Problem: Der Kredit wurde als gebundene Ausgabe ausgewiesen. In seinem Urteil schreibt das Gericht, dass dies nur möglich gewesen wäre, wenn die Gemeinde keinen erheblichen Handlungsspielraum gehabt hätte.

Der Gemeinderat hat seine Finanzkompetenzen überschritten.

Verwaltungsgericht

Aus Sicht des Gerichts war ein solcher Spielraum jedoch durchaus vorhanden. Es seien verschiedene Möglichkeiten denkbar, wie die Gemeinde zusätzliche Unterbringungsplätze schaffen könnte, heisst es.

Alternative fehlt

Die Fällander Behörden haben damit aber ihre liebe Mühe. So hat Gemeindepräsident Tobias Diener (FDP) in der Vergangenheit immer wieder betont, dass es an Alternativen zum Standort im Letzacher fehlt.

Im Urteil heisst es weiter, dass die erhöhte Aufnahmequote, die der Kanton in diesem Jahr Fällanden auferlegt hat, als «Planungsinstrument» einzuordnen sei. Damit seien Gemeinden lediglich verpflichtet, «innert nützlicher Frist» solche zusätzliche Aufnahmekapazitäten zu schaffen.

Sprich: Für das Gericht ist die Quotenerhöhung nicht als dringend zu werten. Demnach könne der Kredit auch nicht als gebundene Ausgabe daherkommen.

Gemäss Urteil liegt der beschlossene Kredit nicht in der Zuständigkeit des Gemeinderats und hätte von den Stimmberechtigten abgesegnet werden müssen. So schreibt das Gericht abschliessend: «Der Gemeinderat hat damit seine Finanzkompetenzen überschritten.»

Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Ob die Gemeinde dies tut, ist derzeit noch unklar. Auf Anfrage teilt Gemeindeschreiberin Leta Bezzola mit, dass der Gemeinderat erst darüber diskutieren müsse. Auch die «Analyse des Urteils» sei Gegenstand dieser Gesprächsrunde.

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