Junger Gewalttäter in die Schranken gewiesen
Effretiker verurteilt
Ein Effretiker hat seiner Mutter gedroht, sie umzubringen. Dafür nimmt ihn die Staatsanwaltschaft nun an die kurze Leine.
Weshalb ein 21-Jährige aus Illnau-Effretikon seine Mutter derart verachtet, dass er sie mehrmals massivst einschüchterte, das geht aus dem Strafbefehl, den die regionale Staatsanwaltschaft kürzlich erlassen hat, nicht hervor. Was der Sohn tat, das hingegen wird recht genau geschildert.
Häsch de Grabstei scho bschtellt?
Der Sohn zur Mutter
So drohte der Mann seiner Mutter mehrfach mit dem Tod. Unter anderem, indem er ihr ankündete, «Du wirst sterben» oder sie fragte, «Häsch de Grabstei scho bschtellt?».
Er bezeichnete die Frau auch mit Begriffen wie «Schlampe». Und er schlug sie laut Strafbefehl dreimal mit der Hand oder Faust ins Gesicht.
Bedingte Strafe …
Die Staatsanwaltschaft verurteilte ihn für diese Attacken wegen jeweils mehrfach begangener Drohung, Beschimpfung und Tätlichkeiten sowie – weil er in der elterlichen Wohnung und andernorts gekifft hatte – Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes.
Die Strafe: drei Monate bedingt. Eine Freiheits- statt eine Geldstrafe wählte man bewusst wegen der abschreckenderen Wirkung, da der Effretiker sich von seinen zwei Vorstrafen offenbar nur wenig beeindrucken liess.
Dazu kommen der Widerruf einer früheren, bedingten Geldstrafe von 900 Franken sowie eine Busse von 500 Franken und Verfahrenskosten von 1000 Franken.
… und Überwachung durch die Polizei
Zudem behält der Staat den jungen Mann im Auge. «Die Umstände, die zur Straffälligkeit geführt haben, erfordern zur Stützung der an sich ungünstigen Prognose zusätzliche Anordnungen», heisst es im Strafbefehl.
Konkret: Der Effretiker wird die nächsten Monate vom Dienst Gewaltschutz der Kantonspolizei begleitet. Und es wurde ihm die Weisung auferlegt, «weder Messer noch andere Waffen beziehungsweise gefährliche Gegenstände mit sich zu führen oder zu besitzen».
Klappt’s nicht, droht Gefängnis
Die Polizei wird die Einhaltung dieser Weisung überwachen. Verstösst der 21-Jährige gegen die Auflagen, hat ihm die Staatsanwaltschaft bereits schriftlich angekündigt, dass weitere Schritte folgen könnten.
Das heisst, die Schraube würde noch mehr angezogen – und dann steht unter anderem ein Vollzug der nun ja bedingt erlassenen Freiheitsstrafe zur Diskussion.
Gewalt melden
Opfer, aber auch Zeugen, einer Gewalttat und Menschen, die eine solche Tat befürchten, sollen sich sofort und rund um die Uhr über den Polizeinotruf 117 melden. Umfassende Informationen zum Thema gibt es unter anderem auf der Internetseite des Kantonalen Bedrohungsmanagements Zürich, https://www.kbm.zh.ch/ (ehi)
