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Justiz

Mann drohte, RAV in die Luft zu jagen

Zwei Mitarbeiterinnen des RAV Fehraltorf wurden mit dem Tod bedroht. Das hatte für den Droher eine Verurteilung zur Folge.

Auf dem RAV sind Mitarbeitende zuweilen mit aggressiven Klienten konfrontiert, wie ein krasses Beispiel aus Fehraltorf zeigt. (Archiv)

Foto: Seraina Boner

Mann drohte, RAV in die Luft zu jagen

Massive Druckversuche in Fehraltorf

Er wollte Geld, und zwar sofort. Deshalb bedrohte ein junger Mann Mitarbeiterinnen des RAV Fehraltorf. Dafür wurde er nun verurteilt.

An einem Nachmittag Anfang Juli hatte ein Mazedonier telefonisch das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Fehraltorf kontaktiert. Der 22-Jährige war bei dem Amt als Bezüger von Arbeitslosengeld angemeldet.

«Sehr aufbrausend»

Geld, das er offenbar dringend wollte, wie aus einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl hervorgeht. Denn weil seine ihm zugeteilte Beraterin abwesend war, sprach eine andere RAV-Mitarbeiterin mit dem Mann. Und in diesem Gespräch wurde er gemäss Strafbefehl «sehr laut, aufbrausend und frech».

Er forderte Geld, wobei er der Angestellten sagte, sie solle ihm nun gut zuhören. Denn «wenn das so weitergehe, dann werde er mit einer Bombe vorbeikommen».

Die Frau blieb ruhig und sagte dem Mazedonier, wenn das so sei, dann müsse sie die Polizei alarmieren. Darauf beendete er das Gespräch.

Zwei Todesdrohungen

Doch kurz darauf rief der 22-Jährige erneut an. Dieses Mal hatte er eine andere RAV-Mitarbeiterin am Apparat. Auch von ihr forderte er «mit Nachdruck die Auslösung einer Geldzahlung».

Und erneut schob er eine Drohung nach. Er fragte nämlich gleich zweimal, «ob er erst jemanden umbringen müsse, damit er sein Geld bekommen werde».

Ein paar Stunden später kam die Polizei bei dem Mann vorbei und nahm in fest. Er blieb zwei Tage lang in Untersuchungshaft.

Bedingte Freiheitsstrafe

Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Mazedonier wegen versuchter Gewalt und Drohung gegen Behörden oder Beamte. Er erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 60 Tagen, verbunden mit einer langen Probezeit von vier Jahren. Zudem hat er die Verfahrenskosten von 800 Franken zu tragen.  

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