Chauffeuse rastet aus und attackiert Autofahrerin
Strafe nach Vorfall in Effretikon
Mitten am Tag hat in Effretikon eine Chauffeuse eine Automobilistin zum Halten gezwungen und dann angegriffen. Dafür wurde sie nun verurteilt.
Wenn von Aggression im Strassenverkehr die Rede ist, sind praktisch immer Männer die Hauptdarsteller. Doch auch eine Frau kann da problemlos mithalten, wie ein ungewöhnlicher Fall aus Illnau-Effretikon zeigt, der kürzlich mit einem Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft endete.
Es begann mit Auffahren und Hupen …
Eine Chauffeuse war im Juni 2022 um die Mittagszeit mit ihrem Lieferwagen auf der Illnauerstrasse unterwegs. Dabei scheint sie sich sehr über den vor ihr rollenden Personenwagen genervt zu haben, denn sie fuhr nahe auf den Wagen auf «und drückte dabei ständig auf die Hupe», wie es im Strafbefehl geschildert wird. Offenbar wollte sie so signalisieren, dass es nicht schnell genug voranging.
… und endete mit Schlägen
Schliesslich überholte die Chauffeuse «mit rasantem Tempo und ungenügendem seitlichem Abstand». Dabei habe sie ihren Lieferwagen «absichtlich» so stark nach rechts gelenkt, dass das überholte Auto «bis fast zum Stillstand abbremsen musste».
Und dann fuhr der Lieferwagen nicht zügig weiter – sondern stoppte mitten auf der Strasse. So, dass das überholte Auto nun auch anhalten musste.
Die Chauffeuse ging gemäss Strafbefehl zum ausgebremsten Wagen und schlug mit der Hand durchs offene Fahrerfenster auf die Lenkerin des Autos ein. Die attackierte Frau versuchte, das Fenster zu schliessen, worauf die Chauffeuse probierte, mit einer Hand das Fenster nach unten zu drücken und mit der anderen Hand weiterschlug.
Begleitet wurden die Schläge von Beschimpfungen unter der Gürtellinie. Oder wie es im Strafbefehl formuliert wird: «mit Kraftausdrücken verbunden mit dem Wort ‹Fotze›».
Finanzprobleme – und nun noch 1400 Franken Kosten
Für ihren Ausraster wurde die Chauffeuse nun verurteilt wegen Nötigung, Tätlichkeiten, Beschimpfung und Verletzung der Verkehrsregeln. Die 39-Jährige erhielt eine bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 70 Franken.
Und obwohl die Frau in sehr angespannten finanziellen Verhältnissen lebt, muss sie auch noch zahlen. Sie bekommt nämlich eine Rechnung für eine zusätzlich zur bedingten Strafe verhängte Busse von 1000 Franken. Zudem hat sie die zu einem reduzierten Tarif verrechneten Verfahrenskosten von 400 Franken zu übernehmen.
