Die eine Lüge kostete sie mehrere hundert Franken
Oberländerin bestraft
Bei der Polizei zu lügen, kann teuer werden. Das erfuhr eine junge Oberländerin, die mit einer Falschaussage ihrem Freund helfen wollte.
Nur etwas mehr als fünf Minuten war ein teurer Audi Anfang Jahr in einer grossen Oberländer Gemeinde unterwegs. Doch so kurz wie die Fahrt war, sie war verboten. Denn am Steuer sass ein Mann, dem man den Führerausweis entzogen hatte.
Sie sei gefahren, sagte die Frau
Die Sache flog auf, wie einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl zu entnehmen ist. Im Rahmen der Ermittlungen wurde die Freundin des Audi-Fahrers dann zu einer Einvernahme in den Kantonspolizeiposten Pfäffikon vorgeladen. Bei dieser Befragung gab die Frau an, nicht ihr Partner, sondern sie selbst sei am Steuer gesessen.
Das war jedoch gelogen, was der Oberländerin laut Strafbefehl «durchaus bewusst war». Eine leicht erkennbare Lüge, denn exakt derjenige Polizist, der die Einvernahme durchführte, hatte bei der verbotenen Fahrt damals den Mann ohne Ausweis «eindeutig als Lenker identifizieren» können.
Falschaussage sofort durchschaut
Mit ihrer Lüge hatte die Frau gemäss Strafbefehl ihren Partner, gegen den offenbar bereits ein anderes, schwerwiegenderes Verfahren läuft, vor weiteren strafrechtlichen Konsequenzen schützen wollen. Eine Strategie, die nicht aufging. Denn einerseits wurde die falsche Behauptung von der Polizei sofort durchschaut, andererseits läuft wegen der Fahrt nun auch gegen den tatsächlichen Lenker ein Strafverfahren.
Busse und bedingte Strafe
Die 20-jährige Freundin wurde deshalb wegen versuchter Begünstigung verurteilt. Sie erhielt eine bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 30 Franken.
Zudem wurde eine Busse von 300 Franken ausgesprochen. Und die Frau muss die Verfahrenskosten von 800 Franken übernehmen. Die eine Lüge zugunsten ihres Freundes kostet sie also letztlich über 1000 Franken.
