Extra wenig Lohn bezogen, um nicht Alimente zahlen zu müssen
Oberländer Familienvater verurteilt
Indem er sein Einkommen deutlich reduzierte, versuchte ein Oberländer, die Alimentenpflicht auszuhebeln. Ein Vorgehen, für das er nun bestraft wurde.
Der Fall war klar: Mit einem rechtskräftigen Gerichtsurteil war ein Mann aus dem Bezirk Hinwil verpflichtet worden, seiner früheren Frau und den beiden Kindern Unterhaltszahlungen zu leisten. Doch über dreieinhalb Jahre lang floss das Geld nicht, wie angeordnet.
Mehr als 90'000 Franken nicht überwiesen
In dieser Zeit blieb der Oberländer seiner Familie insgesamt über 93'000 Franken schuldig. Rund drei Viertel der Summe wären für die Kinder bestimmt gewesen, wie aus einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl hervorgeht. Ein Teil der Kinder-Gelder wurde dann immerhin von der Bezirks-Alimentenhilfe bevorschusst.
Von sich aus Job mit gutem Lohn gekündigt
Den Zahlungsausstand hatte der Familienvater laut Staatsanwaltschaft bewusst herbeigeführt. So hatte er seinen Job, wo er als Fachmann im Energiesektor 7000 Franken im Monat verdiente, gekündigt. Danach wäre er «verpflichtet gewesen, sich um eine neue Arbeitsstelle zu bemühen, mit deren Einkommen er seiner Unterhaltspflicht hätte nachkommen können».
Das tat der Mann jedoch nicht, sondern lebte ein Jahr lang von Arbeitslosengeldern. Er habe keinen Job gesucht, «um sich auf die Kinder sowie Rechtsstreitigkeiten zu fokussieren», heisst es im Strafbefehl.
Als Selbständiger Salär tief gehalten
Nach den zwölf Monaten ohne eine Anstellung machte er sich selbständig. Die folgenden drei Jahre lang zahlte er sich aber «absichtlich ein geringes Nettogehalt aus». Dies einerseits, weil sich seine Firma in der Aufbauphase befand, andererseits, weil er wiederum beabsichtigt habe, ein möglichst tiefes Einkommen aufzuweisen, «um die Unterhaltspflichten zu umgehen».
Bedingte Geldstrafe
Die Staatsanwaltschaft verurteilte den heute 46-Jährigen wegen der Vernachlässigung von Unterhaltspflichten. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30 Franken.
Zahlen muss er hingegen eine zusätzlich verhängte Busse von 300 Franken sowie 1000 Franken Verfahrenskosten. Die finanzielle Forderung seiner Ex-Frau wurde auf den Zivilweg verwiesen.
