Tamara Funiciello mit Hitler verglichen
Zürcher Oberländer verurteilt
Sie brülle laut herum, wenn sie für ihre Anliegen kämpfe – so wie ein Mann in den 40er Jahren. Ein Spruch eines Oberländers gegenüber Nationalrätin Tamara Funiciello, der Folgen hatte.
Das Rentenalter von Frauen von 64 auf 65 Jahre erhöhen? Es war eine heiss diskutierte Frage, mit der sich die Schweiz im vergangenen Herbst beschäftigte. Entsprechend fiel das Ergebnis einer Volksabstimmung Ende September aus: ein mit 50,5 Prozent hauchdünnes Ja.
Protest gegen Abstimmungsresultat als Auslöser
Das machte unter anderem Nationalrätin Tamara Funiciello «wütend», wie sie einen Tag darauf in einem Facebook-Post schrieb. Und nachdem sie und Mitstreiterinnen gegen das Abstimmungsresultat demonstriert und dabei laut Medienberichten die für das knappe Ja angeblich mitverantwortlichen «weissen, reichen, alten Männer» kritisiert hatten, kündigte die SP-Nationalrätin an, es werde noch weitergekämpft.

Der öffentliche Facebook-Post der Berner Politikerin löste diverse Kommentare aus. Unter anderem von einem Zürcher Oberländer, wie einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl zu entnehmen ist.
Der Mann schrieb Funiciello auf Facebook: «Ich als böser weisser Mann konnte leider nicht an die Demo kommen. Ich musste arbeiten, damit etwas in die AHV kommt. Ihr Frauen möchtet ja auch weiterhin die Mehrheit wieder rausnehmen.»
Der hat auch so verbissen gehetzt.
Der Oberländer über angebliche Parallelen von Hitler und Funiciello
Und dann setzte der Oberländer zu einem Vergleich an. «Du erinnerst mich übrigens an einen Mann aus den 30er-, 40er-Jahren. Der hat auch immer so rumgebrüllt und vom Kampf gesprochen. Der hat auch so verbissen gegen eine Bevölkerungsgruppe gehetzt. Er hat auch gesagt, er sei ein Linker.»
Ja, der Schreiber fand sogar, dass es «viele Parallelen gibt bei euch». Und zog dann als Fazit: «Ist nicht gut ausgegangen, die Geschichte.»
Funiciello erstattete Anzeige
«Nicht gut ausgegangen» war jedoch auch der Facebook-Kommentar. Denn Funiciello, die sich als Mitglied der nationalrätlichen Rechtskommission unter anderem für den Schutz gegen Hassrede einsetzt, reichte eine Anzeige ein. So, wie sie das gemäss unseren Recherchen schon gegen mehrere Schreiber von ehrverletzenden Social-Media-Kommentaren gemacht hat.
Schuldspruch wegen Verleumdung
Das darauffolgende Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaft in Uster wurde nun mit einem Strafbefehl abgeschlossen. Laut dem rechtskräftigen Entscheid wurde der Oberländer wegen übler Nachrede und Verleumdung verurteilt.
Der 50-Jährige erhielt eine bedingte Geldstrafe von 25 Tagessätzen à 150 Franken. Zudem muss er 800 Franken Verfahrenskosten zahlen.
Klare Worte des Staatsanwalts
Auch wenn der Facebook-Nutzer die Politikerin nie direkt, sondern nur indirekt mit Adolf Hitler verglichen hatte, war für den fallführenden Staatsanwalt klar, was gemeint ist. Der Oberländer habe Funiciellos Reaktion auf das Abstimmungsergebnis bewusst in Zusammenhang «mit der schrecklichen Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland» gesetzt. Und: Der Kommentator «warf der Geschädigten implizit vor, sich wie Adolf Hitler zu verhalten».
Zudem habe der Mann gewusst, dass die Hetze gegen eine Bevölkerungsgruppe, wie er sie der Nationalrätin auch vorwarf, «unwahr ist». Nur schon dieser Vergleich, sei «nicht ansatzweise statthaft», steht im Strafbefehl.
Ein antidemokratischer Massenmörder
Der Staatsanwalt zur Person Adolf Hitler
Für den Staatsanwalt war die Reaktion des Oberländers auf dem Social-Media-Kanal ein absolutes No-Go. Denn «eine gewählte demokratische Politikerin» dürfe nicht «mit einem antidemokratischen Massenmörder öffentlich verglichen werden».
Nazi-Vergleiche bleiben kaum je folgenlos
Der Zürcher Oberländer Fall um Tamara Funiciello zeigt einmal mehr zwei Dinge deutlich, die von der Mehrheit der Social-Media-Nutzer noch immer grundlegend falsch eingeschätzt werden. Erstens: Nazi-Vergleiche – ob mit Personen, Ereignissen oder Orten mit Bezug zum Dritten Reich – enden in der Schweiz bei strafrechtlichen Auseinandersetzungen fast immer mit einem Schuldspruch. Zweitens: Das Internet bleibt trotz zunehmender Regulierungen zwar über weite Strecken ein rechtloser Raum. Kann jedoch jemand, der gegen ein Gesetz verstösst – was bei vielen Kommentaren auf Social Media der Fall ist –, eruiert werden, ist ihm heute eine Bestrafung ebenfalls sicher. (ehi)
