Verschuldete erschleicht sich Wohnung in Uster
Mit simplem Trick
Indem sie ein wichtiges Dokument fälscht, sicherte sich eine Frau eine Wohnung. Dann flog die 49-Jährige auf.
Wer eine Wohnung mieten möchte, muss oftmals einen Betreibungsregisterauszug einreichen. Dieses Dokument gibt dem Vermieter einen wichtigen Hinweis auf die finanzielle Lage des Bewerbers, der ja künftig regelmässig den Mietzins zahlen soll.
Aus fünf Seiten mach eine
Einen solchen Auszug hatte sich Anfang 2021 auch eine Serbin beschafft, die eine Wohnung in Uster wollte. Nur: Das Dokument sah für eine Bewerbung sehr schlecht aus, denn auf insgesamt fünf Seiten wurden diverse Betreibungen, Verlustscheine sowie nicht getilgte Verlustscheine aus Pfändungen aufgelistet.
Das brachte die Frau aber offenbar nicht aus der Ruhe, wie aus einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft ausgestellten Strafbefehl hervorgeht. Die Serbin nahm Flüssig-Tipp-Ex zur Hand und deckte damit auf der ersten Seite des Papiers des Betreibungsamtes Uster die Zeile «Anzahl Seiten dieses Dokumentes» und die angegebene Seitenzahl ab. Sie tat das nicht etwa unbeobachtet zuhause, sondern in einem grossen Restaurant.
Fotokopie eingereicht
Danach machte sie von der ersten Seite des abgeänderten Auszuges eine Fotokopie. Diese Kopie und damit einen angeblich «ohne Einträge behafteten Betreibungsregisterauszug» reichte sie gemäss Strafbefehl dann bei einer Ustermer Firma ein, von der sie eine Wohnung mieten wollte.
Fast zwei Jahre lang «gratis» gewohnt
Die Firma schöpfte keinen Verdacht. So erhielt die Frau dann auch die Wohnung. Eindreiviertel Jahre lebte sie darin, bis ihr Täuschungsmanöver aufflog und die Mieterin rausflog.
Der Ustermer Firma war in dieser Zeit ein Schaden von fast 16'000 Franken entstanden. Denn der Frau war es «aufgrund ihrer tatsächlich schlechten finanziellen Lage» nicht möglich gewesen, alle Mietzinse zu zahlen.
Bedingte Strafe und Busse
Die Serbin wurde für dieses Vorgehen wegen Urkundenfälschung und Betrug verurteilt. Sie erhielt eine bedingte Geldstrafe von 2000 Franken. Unbedingt, das heisst zu zahlen, sind jedoch noch eine zusätzlich verhängte Busse von 500 Franken sowie Verfahrenskosten von 800 Franken.
Die Forderungen der Vermieterin wurden auf den Zivilweg verwiesen. Ob die Firma auf diese Weise noch zu ihrem Geld kommt, ist allerdings sehr ungewiss.
Firma bewusst getäuscht
Weshalb die heute 49-jährige Frau den Betreibungsauszug veränderte, war für die zuständige Staatsanwältin eindeutig: sie habe das getan, «in der Absicht, die Mitarbeitenden der Ustermer Firma über ihre wahre finanzielle Lage zu täuschen» und so zum Vertrag zu kommen. Denn die Serbin habe gewusst, dass sie mit dem Originaldokument «keinen Wohnungsmietvertrag hätte abschliessen können respektive ihre Chance auf Abschluss eines solchen Vertrags zumindest massiv geschmälert war».
