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«Beschleunigungstest» kostet Lehrling fast 2000 Franken

Mit fast 140 km/h auf einer 80er-Strecke in Egg unterwegs: Das wurde teuer für einen Lehrling.

Der Fahrer einer solchen Yamaha MT-07 machte auf einer öffentlichen Strasse einen Tempotest – mit Folgen für sein Portemonnaie.

«Beschleunigungstest» kostet Lehrling fast 2000 Franken

Töfffahrer verurteilt

Er wollte schauen, wieviel Power sein Motorrad hat, und gab in Egg so richtig Gas. Ein Test, für den ein 18-Jähriger nun zur Kasse gebeten wird.

«MT» heisst eine äusserst beliebte Modellreihe des Motorradherstellers Yamaha. Diese zwei Buchstaben stehen für «Master of Torque», auf Deutsch «Meister des Drehmoments».

Ausserorts fast 60 km/h zu schnell

Ein Werbeversprechen, das ein 18-Jähriger, der eines Nachmittags Ende März in Egg auf seiner 700er-Yamaha MT-07 unterwegs war, offensichtlich zu überprüfen vorhatte. Oder wie es eine Staatsanwältin dann in einem kürzlich erlassenen Strafbefehl formulierte: «Er wollte die Beschleunigung seines Motorrades ausprobieren.» Also drehte er beherzt am Gasgriff – und fuhr mit 137 km/h in eine Geschwindigkeitskontrolle.

Und das auf der Iserigstrasse, die zwar recht übersichtlich ist und durch ein unbebautes Gebiet zwischen Egg und Mönchaltorf führt, auf der jedoch das übliche Ausserorts-Tempolimit von 80 km/h gilt. Der Motorradfahrer war also 57 km/h zu schnell.

Busse von 900 Franken

Das brachte dem Lenker eine Verurteilung wegen grober Verkehrsregelverletzung ein. Auch wenn die dafür ausgesprochene Geldstrafe von 180 Tagessätzen mit einem sehr tiefen Tagessatz von 20 Franken verbunden ist und bedingt ausgesprochen wurde, hat das Ereignis spürbare Folgen.

Denn der 18-Jährige, der nur einen Lehrlingslohn bezieht, muss eine zusätzlich ausgefällte Busse von 900 Franken und Verfahrenskosten von 800 Franken zahlen. Zudem dürfte ihm für mindestens drei Monate der Führerausweis entzogen werden oder schon entzogen worden sein.

Unfall hätte schlimme Folgen gehabt

Mit dem verbotenen Beschleunigungstest auf einer öffentlichen Strasse habe der Töfffahrer «eine erhebliche Unfallgefahr geschaffen», steht im Strafbefehl. Dies, weil der Zweiradlenker beispielsweise wegen eines plötzlich auftauchenden Hindernisses, mit dem man «jederzeit zu rechnen» habe, nicht hätte «rechtzeitig und kontrolliert abbremsen können». Und das hätte zu einer Kollision mit lebensgefährlichen Folgen für alle Beteiligten führen können.

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