Mit erfundenen Geschichten Männer um über eine Million erleichtert
Prozess am Bezirksgericht Hinwil
Er erzählte von existenzbedrohenden Notsituationen, seine Gesprächspartner glaubten es ihm und zahlten und zahlten. Nun wurde der Betrüger in Hinwil verurteilt.
«Wie konnte das nur so weit kommen?» Wenn selbst der Verteidiger eines Angeklagten diese Frage stellt, muss etwas passiert sein, das Aussenstehende kaum bis gar nicht nachvollziehen können. Zum Beispiel, dass es ein Albaner schaffte, innerhalb von vier Jahren zwei Männern insgesamt über 1,2 Millionen Franken abzuluchsen.
Opfer auf Dating-Plattform gefunden
Wie das geht? Mit erfundenen Geschichten, wie der heute 25-Jährige unumwunden zugab, als er sich vor ein paar Tagen vor dem Bezirksgericht Hinwil verantworten musste.
Über die internationale Dating-Plattform Romeo, wo Hunderttausende Männer Kontakt zu anderen Männern suchen, stiess er auf einen Zürcher Oberländer und einen St. Galler.
Beide waren so Mitte 50, verheiratet, nicht homosexuell, aber in einer schwierigen Lebensphase. Der Albaner offerierte ihnen körperliche Nähe und signalisierte freundschaftliche Gefühle.
8700 Franken für «Gefängnisgebühren»
Und dann gings los: Er benötige dringend 4000 Franken als Mietkaution; er brauche Geld für eine Reise nach England, um dort 200'000 Franken Schulden einzutreiben; er sei im Gefängnis in Chiasso und müsse nun 8700 Franken Gebühren zahlen; eine Bank verlange von ihm 50'000 Franken, damit sie ihm einen Kredit gewähren könne – gegen 50 Geschichten dieser Preisklasse tischte der Albaner den zwei Männern in Whatsapp-Nachrichten auf.
Und die Männer glaubten es und zahlten und zahlten und zahlten. Das Geld sei jeweils «schnell gekommen», sagte der 25-Jährige. Die Beträge verwendete er für sich selbst, für seine Familie und zum Roulette-Spielen.
Ein begnadeter Erzähler.
Die Staatsanwältin über den Angeklagten
Für die Staatsanwältin stellte dieses Vorgehen einen gewerbsmässigen Betrug dar. Sie verlangte dafür eine Gefängnisstrafe von vier Jahren und eine Landesverweisung von zehn Jahren.
Auch die Anklagevertreterin sagte, die Lügengeschichten würden auf den ersten Blick «abstrus» wirken, doch für die beiden Opfer, die sich «in einer Art Vater-Sohn-Beziehung» zu ihrem neuen Bekannten gewähnt hätten, seien sie nicht völlig unplausibel gewesen.
Zudem sei der Albaner «ein begnadeter Erzähler», der täglich mehrere Stunden mit den beiden Männern chattete und sie zeitweise stark unter Druck setzte.
So überwiesen die Opfer letztlich ihre gesamten Ersparnisse. Auch, weil sie damit eher auf eine Rückzahlung hofften, log ihr «Freund» ihnen doch immer wieder etwas von einem bald fälligen Millionenerbe vor.
Ab einem bestimmten Zeitpunkt waren die Opfer selber schuld.
Der Verteidiger
Die erfundenen Geschichten sind nach Ansicht des Verteidigers «teilweise so grotesk» gewesen, dass mindestens dem einen Opfer nach einiger Zeit «klar war», dass es brandschwarz angelogen wurde, und auch das andere Opfer «erhebliche Zweifel» bekam. «Doch sie haben weiterbezahlt.»
Das sei «extrem naiv» und «grob leichtsinnig» gewesen. Oder noch deutlicher: «Ab einem bestimmten Zeitpunkt waren die Opfer selber schuld.»
Deshalb, so der Anwalt, seien die verlangten Zahlungen ab dem Zeitpunkt, als die Männer die klaren Warnzeichen erkannt hätten, nicht mehr als Betrüge im Sinne des Gesetzes zu werten.
Es habe ein Teilfreispruch zu erfolgen. Für diejenigen Betrüge, die bestraft werden könnten, seien 20 Monate bedingt angemessen.
Strafe schon bald abgesessen
Das Gericht war schliesslich gleicher Meinung wie der Verteidiger: Der Albaner wurde nur für einen Teil der Betrüge verurteilt.
Das wirkte sich natürlich auf die Strafe aus, die mit 34 Monaten deutlich unter dem Antrag der Staatsanwältin lag und zudem nur im Umfang von 14 Monaten abgesessen werden muss – eine Zeit, die der seit bald einem Jahr inhaftierte Täter demnächst hinter sich hat.
Landesverweis von fünf Jahren
Nach seinem Gefängnisaufenthalt soll der Mann für fünf Jahre die Schweiz verlassen, wie aus dem noch unbegründeten Urteil hervorgeht. Und er muss seinen Opfern rund die Hälfte der ertrogenen 1,2 Millionen Franken zurückzahlen.
Ob die beiden Männer allerdings je Geld vom berufs- und arbeitslosen 25-Jährigen erhalten werden, ist sehr fraglich, auch wenn die Staatsanwältin vermutet, dass noch immer «ein Teil der Beute in Albanien versteckt ist». – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
So schützt man sich vor Internetkriminellen
Beim vorliegenden Fall handelt es sich um eine Art Liebesbetrug, auch Romance Scam genannt, via Internet. Es ist eine von vielen Erscheinungsformen von Internetkriminalität – ein Gebiet, auf dem laufend neue Betrugsmaschen entwickelt werden. Doch wer die teilweise äusserst raffinierten Tricks der Täter kennt, kann sich schon zu einem grossen Teil schützen. Auf der Website www.cybercrimepolice.ch präsentiert die Kantonspolizei Zürich auf sehr gut verständliche Art jeweils aktuelle Warnungen, schildert die neuesten Fälle und gibt Tipps, was man gegen diese Angriffe tun kann. (ehi)