Gemeindepräsident als «Kotzbrocken» bezeichnet
Verurteilung nach «Fall Seegräben»
Als Seegräben einem Mieter kündigte, weil man Wohnraum für Flüchtende brauchte, gab es viel Kritik. Von einer Ustermerin auf derart drastische Weise, dass sie nun bestraft wurde.
Im vergangenen Februar hatte die kleine, beschauliche Zürcher Oberländer Gemeinde Seegräben für einmal schweizweit für Schlagzeilen gesorgt. Es war nämlich bekannt geworden, dass die Verwaltung einem 47-jährigen Schweizer Mieter einer gemeindeeigenen Fünfeinhalb-Zimmer-Wohnung gekündigt hatte. Der Grund: Im Dorf gab es zu wenig Platz für die vom Kanton angeordnete Aufnahme der in hoher Zahl ins Land strömenden Flüchtlinge und Asylsuchenden.
Ein Dutzend E-Mails geschrieben
Das von den Medien schnell als «Fall Seegräben» bezeichnete Ereignis sorgte vor allem auf Social-Media-Seiten für Empörung; es kam gar zu einer zur «Mahnwache» hochstilisierten kleinen Kundgebung im Ort. Und Repräsentanten der Gemeinde mussten sich viel Kritik anhören.
Unter anderen von einer Ustermerin, die innerhalb einer Woche ein Dutzend E-Mails an den Gemeindepräsidenten schickte. In diesen Schreiben titulierte sie den Präsidenten unter anderem als «dreisten und widerlichen Politiker», «Kotzbrocken» und «Fiesling». Zudem unterstellte sie ihm, «kein Hirn» zu haben. Dies geht aus einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl hervor.
Indirekte Androhung von schwerer Gewalt
Es blieb allerdings nicht bei Beleidigungen. In einer der E-Mails habe die Frau dem Politiker auch geschrieben, «er solle sich gut umsehen, wenn er über die Strasse gehe». Denn er könnte beim Laufen ja «übersehen werden». Neben dieser recht direkten Androhung von Verletzungen oder gar dem Tod prophezeite die Ustermerin dem Empfänger, er werde «keine ruhige Minute mehr finden», bis der Mieter bleiben könne oder einen gleichwertigen Wohnungsersatz erhalte.
Gemeindepräsident bangte um Sicherheit
Der Gemeindepräsident geriet durch diese anhaltenden Drohungen und Beleidigungen «in ernste Sorge» um seine Sicherheit, wie es im Strafbefehl geschildert wird. Auf die Forderung der Schreiberin, die Kündigung rückgängig zu machen, ging er jedoch nicht ein – dafür ging er zur Polizei und erstattete Anzeige.
Gegen die Frau lief ein Strafverfahren an, das nun mit einer Verurteilung per Strafbefehl rechtskräftig abgeschlossen ist. Die 68-Jährige wurde wegen mehrfacher Beschimpfung, Drohung, versuchter Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte verurteilt.
Busse von 300 Franken
Sie fasste eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Franken. Die Strafe wurde bedingt ausgesprochen, das heisst, sie muss nur bezahlt werden, sofern die Frau innerhalb der Probezeit von zwei Jahren erneut gegen das Gesetz verstösst.
Zu begleichen ist jedoch eine gleichzeitig ausgefällte Busse von 300 Franken. Dazu kommen 800 Franken Verfahrenskosten, total also 1100 Franken.
Drohungen und Gewalt melden
Opfer, aber auch Zeugen einer Gewalttat und Menschen, die eine solche Tat befürchten, beispielsweise weil sie bedroht werden, sollen sich sofort und rund um die Uhr über den Polizeinotruf 117 melden. Umfassende Informationen zum Thema gibt es unter anderem auf der Internetseite des Kantonalen Bedrohungsmanagements Zürich, https://www.kbm.zh.ch/. (ehi)
