Parkplatzstreit bei der Badi Pfäffikon eskalierte
Er fuhr ihr in die Beine
Eine wahrlich «hitzige» Auseinandersetzung wars, die sich im vergangenen Sommer auf dem Badi-Parkplatz abspielte. Der Streit endete mit einer Verletzten.
Wunderbares Wetter, 30 Grad Lufttemperatur, und wie an jedem Sommersonntag Anfang Nachmittag warten bei der Badi am See in Pfäffikon einige Autofahrer, bis einer der begehrten Abstellplätze auf dem natürlich schon voll belegten Parkfeld frei wird. Die Mitarbeiterin eines von der Gemeinde eingesetzten privaten Verkehrsdienstes hat die undankbare Aufgabe, hier für Ordnung zu sorgen.
Stehen geblieben, statt zu wenden
Per Handzeichen und mündlicher Aufforderung gibt die 22-Jährige dem Fahrer eines wartenden Vans zu verstehen, er müsse wenden. Der Mann aber folgt der mehrfach geäusserten Anweisung nicht, bleibt mit seinem grossen Wagen stehen und steigt zwischendurch auch mal aus dem Auto aus.
Als sich die Verkehrsdienst-Mitarbeiterin schliesslich direkt vor den Van stellt, fährt der Lenker im Schritttempo los – und der Frau in die Beine. Sie wird dabei am linken Knie verletzt und ist für die folgenden fast vier Wochen arbeitsunfähig.
Eine bewusste oder unbewusste Kollision?
So wird in einer Anklageschrift, über die vor ein paar Tagen ein Einzelrichter am Bezirksgericht Pfäffikon zu befinden hatte, beschrieben, was sich Ende Juli 2022 ereignet haben soll. Eventuell sei es allerdings nicht bewusst zur Kollision gekommen, sondern dadurch, dass der Autofahrer beim Wenden «infolge mangelnder Aufmerksamkeit» die Frau erfasst habe.
Dennoch: Für dieses Intermezzo soll der heute 50-jährige Italiener wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte – die Frau galt bei diesem von der Gemeinde angeordneten Einsatz als Beamtin – wegen Körperverletzung, Hinderung einer Amtshandlung und Verkehrsregelverletzung (Verkehrsregelungsweisung nicht befolgt) verurteilt werden. Und zwar zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 40 Franken sowie zu einer Busse von 1200 Franken, fordert die Staatsanwaltschaft.
Es hat nur ein kleiner Streit stattgefunden.
Der Autofahrer
Ein Strafantrag, für den der Autofahrer kein Verständnis hat, denn der Vorfall «ist so nicht passiert». Will heissen: «Es hat nur ein kleiner Streit stattgefunden», aber ohne eine Kollision.
Er sei an jenem Sonntag, als er mit der Familie unterwegs in die Badi gewesen sei, «vielleicht ein bisschen energisch gewesen». Doch die Verkehrsdienst-Mitarbeiterin eben auch: «Sie hat sich sehr aufbrausend verhalten. Sie hat uns angeschrien, mit den Händen rumgefuchtelt und sich dann aufs Auto gelegt.»
Disput nicht bestritten, aber Kollision
Der Anwalt des Mannes verlangte denn auch einen Freispruch. Einerseits, weil das vorgeworfene Anfahren der Frau «schlicht erfunden» sei. Andererseits, weil die Parkplatzeinweiserin als Mitarbeiterin einer Privatfirma keinerlei Beamtenstatus geniesse, also die von der Anklage ins Feld geführten Beamtentatbestände hier ohnehin nichtig seien.
Dass es beim Parkplatz einen lauten Disput gegeben hatte, das bestritt der Verteidiger nicht. Im Gegenteil: Selbst die Ehefrau seines Mandanten, die auch im Auto gesessen sei, habe später ausgesagt, die zwei streitenden Personen seien derart ausser sich gewesen, dass sie nicht mehr in der Lage gewesen seien, normal miteinander zu kommunizieren.
Einfach das Knie angeschlagen?
Dass die Verkehrsdienst-Mitarbeiterin verletzt worden sei, das sei im Rahmen der «hitzigen Auseinandersetzung», wie der Anwalt doppeldeutig sagte, wohl passiert, weil sich die junge Frau das Knie am Auto angeschlagen habe. Ein von seinem Mandanten bewusst oder fahrlässig herbeigeführter Zusammenstoss jedoch sei «völlig unglaubhaft», zumal dieser ein solches Manöver sicher nicht vor Zeugen auf dem belebten Parkplatz vornehmen würde.
Ein Teilschuldspruch
Auch der Richter sah die Vorwürfe nur als «teilweise erstellt» an. Vor allem sei «nicht nachgewiesen», dass der Autofahrer eine Kollision mit der Frau verursacht habe. Deshalb erfolgte für diesen Teil des Streits ein Freispruch.
Da der Richter die Parkplatzeinweiserin «sehr wohl» als Person mit Beamtenstatus klassifizierte, kam es jedoch zu einem Schuldspruch für die Hinderung einer Amtshandlung sowie wegen der Verkehrsregelverletzung. Die Folgen: eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 40 Franken. Dazu kommen eine Busse von 500 Franken, Verfahrenskosten von über 3000 Franken und die Verpflichtung, der Frau eine Prozessentschädigung von 2100 Franken zu überweisen.
Sie haben schlicht auf stur geschaltet.
Der Richter zum Angeklagten
Insgesamt also über 5000 Franken Kosten, der wahrscheinlich ähnlich hohe Aufwand des Verteidigers noch nicht mitgerechnet. Und das wegen eines Parkplatzstreits, der derart eskalierte, weil «Sie schlicht auf stur geschaltet haben», wie der Richter in der kurzen Urteilsbegründung zum Mann sagte. – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
