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Justiz

Cheminée-Asche falsch entsorgt – Viertelmillion Schaden

Keine gute Idee: Asche im Kunststoffeimer zu entsorgen, ist nicht nur leichtsinnig, sondern brandgefährlich. Und im konkreten Fall auch teuer.

Ob sich in der Asche des Cheminée-Feuers noch glühende Teile befinden, ist nicht immer klar zu sehen – und das kann fatale Folgen haben. (Symbolbild)   

Foto: Pixabay

Cheminée-Asche falsch entsorgt – Viertelmillion Schaden

Brand in Gossau geklärt

Weil ein Gossauer nach einem Feuer im Cheminée die Asche an einem ungeeigneten Ort deponierte, kam es zu einem Hausbrand. Dafür kassiert der Verursacher nun eine Strafe.

An einem September-Abend 2022 war es in Gossau zu einem grossen, mehrstündigen Einsatz von gleich drei Feuerwehren gekommen. Die rund 60 Löschkräfte mussten einen Brand in einem Einfamilienhaus bekämpfen.

Asche in Kunststoffeimer geleert

Nun ist klar, wie es zum Feuer gekommen war: Die regionale Staatsanwaltschaft hat ihre Untersuchung abgeschlossen und gegen den Verursacher kürzlich einen Strafbefehl erlassen. Und der Verursacher ist der Hausbesitzer selbst.

Wie Abklärungen ergaben, hatte der Mann im Cheminée ein Feuer gemacht. Als die Flammen dann erloschen waren, leerte er die Asche mit einer Metallschaufel in einen Kunststoffeimer. Den Eimer platzierte er bei der Terrassentüre neben einem Stapel Buchen-Brennholz.

Verhängnisvolle Kettenreaktion

Wer ab und zu einen Blick in eine Brandursachen-Statistik wirft, ahnt, was nun passierte – denn die fatale Kettenreaktion, die sich in Gossau abspielte, ist ein Klassiker. Noch immer glühende Partikel in der Asche entfachten laut Strafbefehl «mittels Glimmbrand» ein Feuer. Dadurch wurde zuerst der Eimer in Brand gesetzt, danach der Holzstapel. Von dort aus wiederum bereitete sich das Feuer über das Dach des Gartensitzplatzes auf das Hausdach aus.

Sorgfaltspflicht verletzt

Der Brand verursachte einen Schaden «von mindestens ca. 250'000 Franken», wie die Staatsanwaltschaft festhält. Ein vermeidbarer Schaden, hätte der Mann «seine Sorgfaltspflicht wahrgenommen», sprich: die Asche nicht im Kunststoffeimer aufbewahrt. Denn dadurch seien nicht nur Brandschutzrichtlinien verletzt, sondern vor allem eben «eine latente Brandgefahr» geschaffen worden.

Bedingte Strafe und Busse

Der Mann wurde deshalb wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst verurteilt. Nebst einer bedingten Geldstrafe von 2800 Franken erhielt er eine Busse von 700 Franken. Zudem hat der 61-Jährige für die Verfahrenskosten von 1175 Franken aufzukommen.

Asche zwei Tage lang auskühlen lassen

Die Asche eines Feuers im Gartengrill oder im Cheminée korrekt und sicher entsorgen ist ganz einfach. Das Wichtigste dabei: «Asche mindestens 48 Stunden auskühlen lassen», rät die Beratungsstelle für Brandverhütung der kantonalen Gebäudeversicherungen. Und erst, wenn sich in der Asche nach zwei Tagen wirklich keine glühenden Partikel mehr befinden, wandert die graue Masse in den Abfall. Die Tipps im Detail und ergänzende Infos finden sich hier. ehi.

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