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Justiz

Mit einem blauen Auge davongekommen

Eine junge Oberländerin hat bei einer Betrugsmasche mitgeholfen und wurde dafür vom Bezirksgericht Pfäffikon verurteilt.

Vor dem Bezirksgericht Pfäffikon musste sich eine junge Frau verantworten, die sich als Taxichauffeurin ausgab. (Archiv)

Foto: Nicolas Zonvi

Mit einem blauen Auge davongekommen

Oberländerin von Gericht verurteilt

Vor dem Bezirksgericht Pfäffikon stand eine 34-jährige Frau aus dem Zürcher Oberland. Sie war unter anderem wegen Gehilfenschaft zu Betrug angeklagt.

«Ob die Angeklagte wegen Gehilfenschaft zu Betrug verurteilt wird, ist schwer abzuschätzen», sagte der Staatsanwalt vor der Verhandlung. Verurteilt wurde sie unter anderem wegen versuchter Gehilfenschaft zu mehrfachem versuchtem Betrug. Absicht und Arglist wurden ihr aber nicht unterstellt. Zu diesem Schluss kam das Gericht nach einer doch etwas länger dauernden Beratung. Betreffend die übrigen Anklagepunkte wurde sie für schuldig befunden.

Was war geschehen? Die Angeklagte hatte auf Wunsch oder Anregung eines Bekannten, bei dem sie Schulden hatte, innerhalb von sieben Tagen insgesamt fünf Taxifahrten ausgeführt. Dafür wurde sie entschädigt, obwohl sie weder ein entsprechend registriertes Fahrzeug noch eine entsprechende Bewilligung besass.

Doch das war nicht der Hauptanklagepunkt. Hauptanklagepunkt war der Sinn und Zweck der Fahrten. Ein Mann, der sich als Polizeifunktionär ausgab, rief eine Geschädigte an und erzählte ihr eine frei erfundene Geschichte. Er suggerierte ihr, dass ihre Ersparnisse bei der Bank nicht mehr sicher aufgehoben seien, und wies sie an, Geld abzuheben und dieses einer Abholerin zu übergeben, die sich demnächst bei ihr melden werde. Die Angeklagte holte darauf die Geschädigte an deren Wohnort ab und chauffierte sie zu einem Hotel in Opfikon, in dem ein Geldautomat für Einzahlungen in Krypto-Währungen stand.

Telefonisch über Automatenbedienung instruiert

Da weder der Geschädigten noch der Taxifahrerin der Umgang mit dem Krypto-Automaten geläufig war, wurde die Taxifahrerin mutmasslich aus der Türkei telefonisch darüber informiert, wie der Automat zu bedienen sei.

Sie hat alle Warnhinweise missachtet und trotz Bedenken weitergemacht.

Staatsanwalt

Die Anweisungen befolgend, überwies sie bei der ersten Fahrt 7000 Franken auf ein ihr nicht bekanntes Konto und nahm die Quittung mit dem entsprechenden QR-Code entgegen. Sie fotografierte die Quittung mit dem QR-Code und sandte das Bild an eine türkische Telefonnummer. Dann chauffierte sie die Geschädigte nach Hause.

Dieses Prozedere wiederholte sich mehrmals. Insgesamt wurden durch die Angeklagte am Krypto-Automaten 27'600 Franken zum Schaden des Opfers auf ein Konto einbezahlt. Für die Taxifahrten wurden ihr 1200 Franken ausbezahlt.

Immer das gleiche Muster

Dasselbe wiederholte sich mit einer weiteren Geschädigten. Die Betrügerei verlief immer nach dem gleichen Muster. Die zweite Geschädigte zahlte via Krypto-Automat mithilfe der Angeklagten 8000 Franken ein, für die Taxifahrt wurde die Angeklagte mit 300 Franken entschädigt. Überzeugt von der Notwendigkeit der Einzahlungen wurde die Geschädigte von zwei Personen, die sich als Polizisten ausgaben. Dass eine dritte Person nicht zum Opfer wurde, verdankte diese dem Auftauchen der Schwiegertochter während eines Telefonats mit den Betrügern, worauf die Polizei eingeschaltet wurde. Diese verhaftete die Angeklagte, als sie die Person abholen wollte, um sie zum Krypto-Automaten zu chauffieren.

Verdacht verdrängt

Die Staatsanwaltschaft machte geltend, die Angeklagte hätte Verdacht schöpfen müssen angesichts der dubiosen Geldüberweisungen und der Umstände, wie diese zustande kamen. Dass die Angeklagte Verdacht schöpfte, war unbestritten. Dass sie die Taxifahrten trotzdem ausgeführt habe, sei allein deshalb geschehen, weil sie so leicht zu Geld habe kommen können. Und Geld konnte die Angeklagte angesichts ihrer hohen Verschuldung gut gebrauchen. «Sie hat alle Warnhinweise missachtet und trotz Bedenken weitergemacht und den Schaden, den sie damit anrichtete, in Kauf genommen», sagte der Staatsanwalt.

Der Verteidiger sah dies natürlich etwas anders. Die Angeklagte habe nach der Verhaftung kooperiert. Sie habe nicht wissen können, was da laufe, und das um den Betrug aufgebaute Lügengebäude nicht erkennen können.

Absicht und Arglist fehlten

Die junge Frau wurde vom Bezirksgericht Pfäffikon zu 90 Tagessätzen zu 120 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren und einer Busse von 500 Franken verurteilt. Übernehmen muss sie zudem die Hälfte der Verfahrenskosten in Höhe von über 8000 Franken.

Bestraft wurde sie in den übrigen Anklagepunkten. Die Taxifahrten brachten ihr eine Verurteilung wegen «mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung» ein. Dazu kam das «mehrfache Führen eines nicht vorschriftsgemässen Fahrzeugs», weil ihr Privatfahrzeug nicht als Taxi erkenntlich und in ihrem Auto auch kein Fahrtenschreiber installiert war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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