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Justiz

Rütner Gemeinderat will Leinenpflicht ruhen lassen

Kaum traf die Verordnung ein, niemand wollte glücklich sein. So entschlossen sich die meisten, heftig Widerstand zu leisten. Mit Erfolg.

Hunde dürfen ab dem 1. August im Rütiwald wieder frei laufen.

Symbolfoto: Unsplash/Moritz Zink

Rütner Gemeinderat will Leinenpflicht ruhen lassen

Hunde-Urteil akzeptiert

Eine permanente Leinenpflicht im Rütiwald? Nein, sagten Rekurrenten, der Bezirksrat und zuletzt auch das Verwaltungsgericht. Der Rütner Gemeinderat bläst zum Rückzug.

Zwei Urteile sind genug: Nachdem zuerst der Bezirksrat und Mitte April 2023 nun auch das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich einer permanenten Leinenpflicht für Hunde im Rütiwald eine Absage erteilt hatte, will der Gemeinderat Rüti die Sache ad acta legen.

In seiner Sitzung vom Dienstagabend hat er beschlossen, auf einen Weiterzug ans Bundesgericht zu verzichten, wie die Gemeindepräsidentin Yvonne Bürgin (Die Mitte) auf Nachfrage bestätigt.

Diese Entscheidung kommt wenig überraschend, hatte Bürgin doch bereits im Vorfeld der Sitzung gesagt, dass sie das Urteil des Verwaltungsgerichts persönlich nachvollziehen könne. Dieses war zum Schluss gekommen, dass der Gemeinderat mit seinem Verbot vom Herbst 2021 das kantonale Hundegesetz übersteuert hatte.

Entlastung spürbar

«Wir möchten die Angelegenheit nun einmal ruhen lassen», sagt Bürgin. Mit dem in diesem Jahr in Kraft getretenen Jagd- und Hundegesetz sei dem Ansinnen des Gemeinderats, die Wildtiere zu schützen, bereits teilweise entsprochen worden. Es beinhaltet eine generelle Leinenpflicht für Hunde im und am Rand des Waldes während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli.

Tatsächlich sei bereits jetzt eine gewisse Entlastung spürbar. So berichten Wildhüter, dass der Hundetourismus aus dem benachbarten Kanton St. Gallen, in dem bereits zuvor strengere Gesetze galten, abgenommen habe.

Appell an die Eigenverantwortun

Gleichzeitig appelliert die Gemeindepräsidentin an die Eigenverantwortung der Hundebesitzer. «Der Wald ist unter Druck. Es gilt nicht nur auf die Wildtiere, sondern auch auf Biker, Jogger und Spaziergänger Rücksicht zu nehmen», mahnt Bürgin.

Das Verbot mag zwar vom Tisch sein, das Thema wird aber bleiben. Dementsprechend werde man ihm künftig auch bei neuen öffentlichen Projekten wie Parks oder Erholungsgebieten genaue Beachtung schenken.

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