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Gericht nimmt Rütner Gemeinderat an die kurze Leine

Urteil schafft Klarheit: Hunde können im Rütiwald bald wieder von der Leine gelassen werden.

Das Verwaltungsgericht hat der ganzjährigen Leinenpflicht im Rütiwald eine Absage erteilt. (Symbolbild)

Foto: Pixabay

Gericht nimmt Rütner Gemeinderat an die kurze Leine

Hundehalter atmen auf

Permanente Leinenpflicht im Rütiwald? Nein, finden eine Handvoll Rekurrenten. Nach dem Bezirksrat hat ihnen nun auch das Verwaltungsgericht recht gegeben.

Es beginnt mit einer simplen Frage und endet mit einer simplen Antwort: Müssen Hunde im Rütiwald permanent an die Leine genommen werden? Nein, befindet nun das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich – und weist eine Beschwerde des Gemeinderats Rüti gegen das ursprüngliche Urteil des Bezirksrats Hinwil ab.

Natürlich ist die Geschichte, die dazwischenliegt, etwas komplizierter. Wie so oft, wenn ein Verwaltungsgericht sie beenden muss. Und sie hat auch einen sehr emotionalen Kern. Wie so oft, wenn es um den besten Freund des Menschen geht.

Vorgeprescht – und wieder zurückgekrebst

Ausgangspunkt ist ein Entscheid, den der Rütner Gemeinderat am 24. August 2021 getroffen hat: Er ergänzte die kommunale Polizeiverordnung um die Weisung, dass Hunde in und 50 Meter um die Wälder des Gemeindegebiets ganzjährig angeleint werden müssen. Ausgenommen sind einzig Jagd-, Rettungs-, Dienst- und Hofhunde im Einsatz oder bei der Ausbildung.

Diesen Beschluss redimensionierte er allerdings bereits am 27. September 2021 «wiedererwägungsweise» gleich selbst: Die entsprechende Vorgabe sollte von nun an nur noch für den Rütiwald gelten.

Als Grund für die Leinenpflicht nannte er «vermehrte Rückmeldungen aus der Bevölkerung und von Fachleuten». Diese bezogen sich auf Konfliktsituationen zwischen frei laufenden Hunden und Menschen, aber auch Wildtieren.

Bei seinem Vorgehen berief er sich auf das kantonale Hundegesetz. Dieses erlaubt es den Gemeinden, Orte festzulegen, die von Hunden nicht oder nur an der Leine betreten werden dürfen.

Gemeinderat wollte es wissen

Das wiederum rief den Bezirksrat Hinwil auf den Plan. Dieser eröffnete auf eigene Faust ein aufsichtsrechtliches Verfahren und behandelte fünf eingegangene Rekurse. Unter dem Strich hob er die angeordnete Leinenpflicht im Februar 2022 gleich zweimal auf: einmal als Konsequenz seines eigenen Verfahrens und einmal durch das Stattgeben der Rekurse.

Eine Grafik vom Rütiwald.
Der Rütiwald erstreckt sich über knapp 80 Hektare.

Diese Urteile zog der Gemeinderat sogleich weiter: Mit Ersterem gelangte er an den Regierungsrat, gegen die gutgeheissenen Rekurse legte er dagegen Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein.

Damit, so war er der Ansicht, werde Rechtssicherheit in der Frage geschaffen, welchen Spielraum die gesetzlichen Grundlagen den Gemeinden bei der Einführung einer Leinenpflicht gäben. Ein Grundsatzentscheid also.

Keine ganzjährige Leinenpflicht, aber …

Während der Regierungsrat bislang noch keine Stellung bezogen hat, ist das Verwaltungsgericht in seinem am 21. April publizierten Urteil zum Schluss gekommen, dass der Gemeinderat mit der Anpassung seiner Polizeiverordnung das kantonale Hundegesetz übersteuert hatte. In Bezug auf Letzteres habe die Gemeinde lediglich Vollzugs-, nicht aber Rechtsetzungskompetenzen.

Es bestätigt somit die Position des Bezirksrats und der Rekurrenten. Und will dennoch nicht von einem Grundsatzentscheid sprechen. Zum Schluss merkt es an, «dass nicht in allgemeingültiger Weise über die Zulässigkeit einer auf dem Hundegesetz gestützten kommunalen Leinenpflicht oder eines Zutrittsverbots in bestimmten Waldgebieten oder Teilen davon entschieden ist». Namentlich würden derartige Anordnungen für klar umgrenzte Örtlichkeiten mit spezifischen Nutzungszwecken innerhalb eines Walds nicht grundsätzlich unzulässig scheinen.

Der Teufel steckt hier im Detail oder, konkreter formuliert, im Begriff «klar umgrenzte Örtlichkeiten». Tatsächlich könnte Rüti im Rahmen seiner Vollstreckungskompetenzen nämlich durchaus eine Leinenpflicht für bestimmte Gebiete einführen. Etwa für Naturschutzgebiete, von denen es im rund 80 Hektar grossen Wald gleich mehrere gibt. Nicht aber pauschal für ein grosses Gebiet.

Gemeindepräsidentin kann Urteil nachvollziehen

Während sich die Hundehalterinnen und Hundehalter in Ruhe über das Verdikt freuen dürfen, muss die Gemeinde Rüti nun über das weitere Vorgehen befinden. Gemeindepräsidentin Yvonne Bürgin (Die Mitte) sagt: «Ob der Gemeinderat den Entscheid ans Bundesgericht zieht, ist noch nicht entschieden. Darüber werden wir erst an der kommenden Sitzung diskutieren.»

Die Gemeindepräsidentin von Rüti steht an einer Wand.
Rütis Gemeindepräsidentin Yvonne Bürgin ist sich bewusst, wie stark das Thema bewegt. (Archiv)

Das hindert Bürgin allerdings nicht daran, ihre persönliche Meinung kundzutun. «Ich kann sowohl die Argumentation als auch den Entscheid des Verwaltungsgerichts nachvollziehen», hält sie fest.

Als Kantonsrätin war sie an der Anpassung des Hunde- und an der Erarbeitung des neuen Jagdgesetzes beteiligt. Seit diesem Jahr gilt nun auf dem ganzen Kantonsgebiet zur Brut- und Setzzeit der Wildtiere eine generelle Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli – eine Massnahme, die mitunter heftige Reaktionen auslöste.

Ein Schritt ist schon gemacht

Bürgin kennt also nicht nur die Materie, sondern weiss auch, wie stark das Thema die Gesellschaft bewegt. Sie betont denn auch, dass sie die Seite der Hundehalterinnen und Hundehalter durchaus versteht.

Mit der neuen kantonalen Verordnung sieht sie derweil in der Frage des Rütiwalds bereits einen grossen Schritt getan. «Der Gemeinderat hatte seine Entscheidung damals getroffen, weil er die Wildtiere schonen wollte. Mit dem angepassten Hundegesetz ist diesem Ansinnen teilweise entsprochen worden.»

Generell werde man die Sache noch einmal genau anschauen und künftig klare Örtlichkeiten definieren, diese auf ein erhöhtes Gefahren- und Konfliktpotenzial prüfen und dann entsprechend gut signalisieren. Das gilt freilich nicht nur für den Rütiwald, sondern auch für andere öffentliche Orte wie etwa Parks.

«Letztlich geht es darum, dass alle gut aneinander vorbeikommen – Menschen, Hunde und Wildtiere», hält Gemeindepräsidentin Yvonne Bürgin fest. Das bedeutet aus ihrer Sicht, dass man auch die Bedürfnisse der Hundehalterinnen und Hundehalter achtet. «Mann kann nicht nur verbieten. Deshalb gilt es, explizit auch hundefreundliche Orte auszuscheiden.»

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