Bezirk Hinwil

Bezirk Pfäffikon

Bezirk Uster

Tösstal

Themen

Specials

Services

ZO Portale

Abo

Justiz

Zalando betrogen – und nachher doppelt dafür bezahlt

Bei Zalando zu shoppen, aber nicht zu bezahlen, wurde für eine junge Frau aus dem Oberland teuer.

Zalando lieferte einer Frau im Oberland Waren, die nie bezahlt wurden. 

Symbolfoto: Unsplash

Zalando betrogen – und nachher doppelt dafür bezahlt

Auszubildende aus Oberland verurteilt

Sie bestellte Kleider bei Zalando, zahlte aber nicht. Ein Vorgehen, das sich für eine junge Frau aus der Region gar nicht rentierte.

Ein paar Klicks im Web-Shop, und schon wenige Tage später liegt das Paket mit dem Wunsch-Teil im Briefkasten: So einfach, wie Onlineshopping geht, so einfach ist es zuweilen immer noch, auf diesem Weg einzukaufen, ohne dafür selber bezahlen zu müssen.

Konto auf andere Namen eröffnet

Eine der Varianten, wie das funktioniert, wandte eine im Bezirk Hinwil wohnhafte Türkin an, wie einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl zu entnehmen ist. Die Frau, die sich in der Lehre befindet, hatte Anfang 2022 im Onlineshop des grossen Versandhändlers Zalando ein Konto eröffnet – aber nicht auf ihren Namen, sondern auf den eines nicht eingeweihten Kollegen und einer Kollegin. Als Liefer- und Rechnungsadresse gab sie die Adresse des Kollegen an, der am selben Ort wohnte wie sie.

Rechnungen blieben unbezahlt

Und dann bestellte die Auszubildende. Sie wählte verschiedene Produkte aus, laut Strafbefehl «namentlich Kleider und Schuhe». Die georderte Ware im Wert von exakt Fr. 446.65 traf an der Adresse im Zürcher Oberland ein, wobei die Frau die Pakete jeweils gleich in ihrem Zimmer deponierte.

Die Rechnungen von Zalando für diese Sendungen blieben jedoch unbezahlt. Dies, zumal die Auszubildende gemäss Strafbefehl «keinerlei finanzielle Mittel zur Begleichung besass».

Schuldspruch wegen Betrugs

Die heute 21-Jährige wurde deshalb wegen Betrugs verurteilt. Die mit dem Schuldspruch ausgefällte Geldstrafe von 900 Franken muss die junge Frau nicht bezahlen, da sie auf Bewährung ausgesetzt wurde.

Der «Gratis-Einkauf» kostet sie trotzdem etwas, denn nebst einer Busse von 300 Franken hat sie noch 800 Franken Verfahrenskosten zu tragen. Die ganze Aktion kommt sie also zweieinhalbmal so teuer zu stehen, als hätte sie die Waren korrekt bestellt und bezahlt.

Zalando erhält Waren zurück

Stichwort «Waren»: Bei der Frau wurden drei Damenkleider, ein Pullover und zwei Paar Schuhe aus Zalando-Beständen beschlagnahmt. Diese Artikel kann Zalando laut Verfügung im Strafbefehl bei den Behörden abholen. Macht das Unternehmen das nicht in der angesetzten Frist, «werden die Gegenstände einer karitativen Organisation übergeben oder vernichtet».

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.

Kontakt

Inserieren

Abo

Services

Über uns