Hohe Strafe für Drohungen gegen Ex-Freundin
Mann muss ins «Besserungsprogramm»
Er wolle Geld, «sonst brennt die Hütte», kündigte ein Mann aus dem Bezirk Hinwil seiner Ex-Freundin an. Für diese und weitere Drohungen wurde er jetzt verurteilt.
Eigentlich beabsichtigten der deutsche Manager aus dem Bezirk Hinwil und seine Freundin, zusammen in die Ferien zu gehen. Doch daraus wurde dann nichts. Es kam zur Stornierung der gebuchten Reise, und der Mann blieb auf 700 Euro Auslagen sitzen.
Nacktfotos als Druckinstrument
Die finanziellen Folgen der geplatzten Ferien scheinen den Mann schwer genervt zu haben. So schrieb er im Frühling 2022 innerhalb von etwas über 24 Stunden mehr als ein Dutzend Whatsapp-Nachrichten an die mittlerweile zur Ex-Freundin gewordene Frau, wie in einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl festgehalten wird.
Die Nachrichten hatten alle etwa denselben Inhalt: «Ich bekomme 700 Euro von dir.» Falls das Geld nicht komme, «brennt die Hütte, und ich rufe danach die Polizei».
Weiteren Druck baute der Deutsche auf, indem er auf ein im Strafbefehl nicht näher beschriebenes ungewöhnliches Ereignis hinwies: «… sonst geb ich in einem Brief die Nacktfotos von dir ab, die du meinem Sohn geschickt hast.» In einer anderen Nachricht bezeichnete er die Frau als «kranke Person», die ihm jetzt das Geld geben solle – und danach: «Verpiss dich.»
Fast eine Stunde lang gegen Tür gehämmert
Im Lauf des Tages begab sich der Mann zudem noch persönlich zu seiner Ex und «hämmerte während zirka 45 Minuten gegen die Wohnungstür». Gemäss Strafbefehl schrie er dabei, sie solle ihm die Tür öffnen.
Den Abschluss der Drohungen machte ein nächtliches Facetime-Gespräch mit der Frau und ihrem neuen Freund. Dabei zeigte der Deutsche eine Softair-Waffe, die von einer echten Faustfeuerwaffe nicht zu unterscheiden war, und forderte erneut das Geld. Den neuen Partner seiner Ex bezeichnete der Deutsche während des Telefonats als «fucking little nigger».
Bedingte Strafe von über 15’000 Franken
Für seine nicht gesetzeskonformen Versuche, die 700 Euro einzutreiben, wurde der 44-Jährige nun verurteilt. Es gab einen Schuldspruch wegen versuchter Erpressung, Drohung, Beschimpfung, Missbrauch einer Fernmeldeanlage und – weil er über drei Monate hinweg verbotenerweise Marihuana konsumierte – wegen der Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes.
Die ausgefällte hohe Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 130 Franken wurde bedingt erlassen; die 15’600 Franken sind also nicht zu bezahlen, sofern sich der Mann in nächster Zeit benimmt. Beglichen werden muss jedoch eine Busse von 4500 Franken. Dazu kommen noch 1000 Franken Verfahrenskosten.
Ein Kandidat fürs «Besserungsprogramm»
Damit ist die Sache aber noch nicht erledigt. Der Deutsche, bei dem zwei Gasdruckpistolen gefunden und zur Vernichtung beschlagnahmt wurden, soll sich nachhaltig bessern.
So wurde zusätzlich zur Strafe von der Staatsanwaltschaft verfügt, dass der Mann sich beim kantonalen Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung einer Eignungsabklärung unterzieht – einer Abklärung, ob er geeignet und willens wäre, am Lernprogramm «Partnerschaft ohne Gewalt» teilzunehmen. Und falls er geeignet wäre, muss er das Programm absolvieren.
