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Justiz

Junge Sprayerin muss zahlen

Nächtlicher Vandalenakt mit Folgen: Sprayereien in Uster kommen die 18-jährige Urheberin nun teuer zu stehen.

Das Kürzel des Fussballclubs Zürich war einer der Schriftzüge, den die junge Frau auf die Fassade sprayte. (Symbolbild)

Foto: Ernst Hilfiker

Junge Sprayerin muss zahlen

Fall in Uster geklärt

Eine Sprayerei in Uster konnte geklärt werden. Die Urheberin des Vandalenakts muss nun über 1000 Franken zahlen.

Wer für Sprayereien verantwortlich ist, die meist über Nacht irgendwo auftauchen, kann in den wenigsten Fällen eruiert werden. Eine Tat in Uster liess sich jetzt aber klären: Kreiert wurden die Graffitis von einer 18-Jährigen, wie einem kürzlich erlassenen Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft zu entnehmen ist.

«FCZ» und Hanfblatt

Die Frau, die sich noch in der Lehre befindet, hatte in einer Nacht Anfang Juni 2022 gemeinsam mit einer Kollegin zugeschlagen. Das Duo brachte an der Fassade einer Firma an der Brauereistrasse mehrere Graffitis an.

Unter anderem wurden die Abkürzungen «FCZ» und «ACAB» (all cops are bastards; übersetzt «alle Polizisten sind Bastarde») auf die Wand gesprayt. Ferner die Zeichnung eines Hanfblatts und Sprüche wie «Fick dini Mueter».

Am Schluss über 2000 Franken Kosten?

Während gegen die Komplizin ein separates Verfahren bei der Jugendanwaltschaft läuft, wurde die 18-Jährige nun verurteilt. Wegen Sachbeschädigung erhielt sie eine Strafe von 20 Tagessätzen à 30 Franken. Da die Strafe bedingt ausgesprochen wurde, ist sie nicht zu bezahlen.

Beglichen werden müssen jedoch eine zusätzlich verhängte Busse von 300 Franken sowie Verfahrenskosten von 800 Franken. Es ist damit zu rechnen, dass zu diesen insgesamt 1100 Franken dann noch eine Forderung der betroffenen Firma kommt. An der Fassade des Betriebs war durch den Vandalenakt gemäss Strafbefehl ein Schaden von rund 1000 Franken entstanden.

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