Pensioniertes Paar rastet auf Hundespaziergang völlig aus
Nach Attacke bestraft
Ein Paar geht in Pfäffikon spazieren. Dabei erschreckt ihr Hund eine Passantin, worauf die Situation völlig eskaliert. Die Begegnung endet mit einer Mehrfachverurteilung des Paares.
«Hündeler» sind oft ein eigener Schlag von Leuten. Leuten, die in den meisten Fällen überzeugt sind, dass ihr vierbeiniger Liebling auch von allen anderen Menschen geliebt wird.
Vermutlich vor diesem Hintergrund spielte sich in Pfäffikon eine Szene ab, die man kaum glauben kann – würde sie nicht eben genau so in einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen und von den Hauptdarstellern als korrekt anerkannten Strafbefehl geschildert.
Hund rennt auf Passantin zu
Es war Anfang Nachmittag an einem Apriltag im Jahr 2022, als ein damals 72-Jähriger mit einer 65-jährigen Begleiterin und ihrem Hund im Auto zum Fussballplatz in Pfäffikon gefahren waren. Die drei stiegen aus und machten sich auf einen Spaziergang im Grünen.
Der Hund, laut Strafbefehl nicht angeleint, rannte dabei auf eine andere, ebenfalls dort spazierende Frau zu. Diese «begann aus Panik vor dem Hund laut zu schreien». Zudem forderte sie das Paar mehrmals auf, den Hund zurückzurufen.
«Schlampe!»
Ein erfolgloser Wunsch, der im Gegenteil vom 72-Jährigen sogar noch mit der Bemerkung quittiert wurde, «sie sei eine Scheiss-Ausländerin». Eine Beleidigung, die offenbar derart laut ausgesprochen wurde, dass sie auch andere Spaziergänger mitbekamen.
Die 65-Jährige stand übrigens ihrem Begleiter nichts nach. So schrie sie der verängstigten Frau mehrfach zu, sie sei eine «Schlampe».
Der Mann gab dem Hund das Kommando ‹fass›
und deutete auf die Geschädigte.Der Strafbefehl zum Höhepunkt der Begegnung
Doch das war erst der Anfang. Denn nun drohte der Mann der Spaziergängerin «ein körperliches Leid an», wie es im Strafbefehl formuliert wird. Und zwar, indem er seiner Begleiterin, die den Hund mittlerweile festhielt, die Anweisung gab, den Hund loszulassen und diesem «das Kommando ‹fass› gab und auf die Geschädigte deutete».
Der Hund rannte in der Folge gleich mehrmals auf die Frau zu und sprang an ihr herauf. Das löste bei der Spaziergängerin eine derartige Panikreaktion aus, dass sie in die Hosen machte.
Und am Schluss gab es noch Schläge
Als sich das Opfer wieder gefasst hatte und zu Beweiszwecken Handyaufnahmen machen wollte, gingen die Aggression weiter. Die Hundehalter versuchten, der Frau das Telefon zu entreissen. Der 72-Jährige versetzte der Frau gar «bewusst mehrere Faustschläge auf den Brustkorb und den Kopf».
Der Angriff nahm nun derartige Formen an, dass mehrere andere Spaziergänger zur Hilfe herbeieilten. Als das Pensionierten-Paar das realisierte, verliess es gemäss Strafbefehl «fluchtartig» den Ort und fuhr mit dem Auto davon – über einen Feldweg, der mit einem Fahrverbot belegt war.
Verurteilt wegen mehrerer Tatbestände
Die Aussagen der Zeugen dieses Ereignisses waren offenbar derart klar, dass das Paar eruiert werden konnte. Nun wurde es rechtskräftig verurteilt.
Der Mann wie die Frau fassten einen Schuldspruch wegen der Tatbestände der Drohung und der Beschimpfung. Beim Mann kam es zusätzlich zu einer Verurteilung wegen Tätlichkeiten und vorsätzlicher Verkehrsregelverletzung, bei der Frau wegen einer Verletzung des kantonalen Hundegesetzes (ungenügende Beaufsichtigung des Hundes).
Bussen von über 1000 Franken
Beide erhielten eine bedingte Geldstrafe in der Höhe von je 80 Tagessätzen à 60 beziehungsweise 50 Franken. Sofern die Pensionierten in nächster Zeit nicht erneut ausrasten oder auf andere Art Gesetze brechen, müssen sie diese Strafe nicht bezahlen.
Begleichen müssen beide jedoch eine Busse: der Mann eine von 1500 Franken, die Frau eine von 1100 Franken. Zu diesem Betrag kommen noch je 1300 Franken Verfahrenskosten. Der «eskalierte Nachmittags-Spaziergang», wenn man das mal so beschreiben darf, kostet das Paar insgesamt also über 5000 Franken.
Gewalt melden
Opfer, aber auch Zeugen, einer Gewalttat und Menschen, die eine solche Tat befürchten, sollen sich sofort und rund um die Uhr über den Polizeinotruf 117 melden. Umfassende Informationen zum Thema gibt es unter anderem auf der Internetseite des Kantonalen Bedrohungsmanagements Zürich, https://www.kbm.zh.ch/
