Ein 50-jähriger Schweizer ist am Montagnachmittag vom Bezirksgericht Meilen wegen Mordes und versuchten Mordes zum Nachteil seiner Ehefrau zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Gerichtspräsident Jürg Meier sagte, bei der besonders brutalen Tötung seiner Frau im Juni 2014 habe der Mann eine «Geringschätzung menschlichen Lebens in krassestem Ausmass» an den Tag gelegt.
Darstellung des Beschuldigten geht nicht auf
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der damals 43-jährige Schweizer seine inzwischen von ihm geschiedene und auf einen Rollstuhl angewiesene Ex-Frau mit heissem Wasser verbrüht und anschliessend in ihrer Badewanne ertränkt hat. Damit widersprach das Gericht der Darstellung des Mannes, die er in einem von ihm verfassten Buchentwurf vertreten hatte. Seine «petite rose d’amour, die wunderbare Mutter unseres Sohnes», die er gegenüber dem eigenen Kind auch schon mal als «deine doofe Mutter» bezeichnet hatte, sei Opfer eines Sturzes geworden.
Die Unfallthese verwarf das Gericht gestützt auf das «auffällige, merkwürdige Spurenbild». Folge man der Darstellung des Beschuldigten, zu der er während der sechstägigen Verhandlung schwieg, dann gehe immer ein Indiz nicht auf: Die seltsame Bekleidung der Frau korrespondiere nicht mit den Verbrühungen. Und hätte das ins Bad einlaufende Wasser die Verbrühungen verursacht, müsste sich ein anderes Verletzungsbild zeigen.
Vermeintliches Alibi hat Lücken

